Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 106 vom 28.02.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d)
in der Leitung eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. Februar 2024, Az. V-BP5001.1/298/3

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2024 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d) in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

  1. 1. Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

  1. 2. Gymnasium Eschenbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

  1. 3. Camerloher-Gymnasium Freising

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

  1. 4. Christoph-Scheiner-Gymnasium Ingolstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

  1. 5. Gymnasium Königsbrunn

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

  1. 6. Albert-Einstein-Gymnasium München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

  1. 7. Max-Planck-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

  1. 8. Gymnasium München-Moosach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

  1. 9. Gymnasium Neubiberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

  1. 10. Gymnasium Neutraubling

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

  1. 11. Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

  1. 12. Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

  1. 13. Gymnasium Schrobenhausen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.

  1. 14. Gymnasium Starnberg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

  1. 15. Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

  1. 16. Hallertau-Gymnasium Wolnzach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder auf unbefristetem Arbeitsvertrag beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht, außerdem Beschäftigte des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Besoldungsgruppe A 14 oder höher bzw. die Entgeltgruppe 14 oder höher bereits erreicht und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Unterrichtserfahrungen an einem Gymnasium mindestens im Umfang des Vorbereitungsdienstes sind zwingend erforderlich; Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder an obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Bei der Bewerbung sind Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung anzugeben. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme der/des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.

Den Bewerbungen ist eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung beizulegen.

Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in der Anlage zum KMS vom 25. Januar 2022 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG V-1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG V-1) umgehend zu informieren. Weigert sich die Lehrkraft, den Nachweis vorzulegen, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, von der/vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent