Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 111 vom 28.02.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2273-I
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Sport
  • Außerschulischer Sport

2273-I

Änderung der Sportförderrichtlinien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 13. Februar 2024, Az. H2-5880-1-20

1.
Nr. 5.3.2.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Sportförderrichtlinien (SportFöR) vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714) wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 2 werden die Wörter „daher insbesondere“ gestrichen und nach Spiegelstrich 6 wird folgender Spiegelstrich eingefügt:
„–
Schwimmanlagen,“.
1.2
Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:

3Vereinseigene Schwimmanlagen können im Einzelfall entsprechend der kommunalen Schwimmbadförderung im Wege einer Sonderförderung über das Staatsministerium gefördert werden.“

1.3
Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden die Sätze 4 und 5.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor