Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 139 vom 20.03.2024

Veröffentlichendes Ressort

Bayerische Staatskanzlei

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Verwaltungsvorschrift

1142-S
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Verkündungswesen, Sammlung des Landesrechts, Verwaltungsvereinfachung
  • Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsreform, Vorschlagswesen

1142-S

Änderung der Normenkontrollrat-Bekanntmachung

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung

vom 5. März 2024, Az. B II 4 – 1080 - 12 - 20

1.
Die Normenkontrollrat-Bekanntmachung (NKRBek) vom 17. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 325) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Vor dem Wort „Der“ wird die Satznummerierung „1“ eingefügt.
1.1.2
Folgender Satz 2 wird angefügt:

2Der Bayerische Normenkontrollrat ist eine öffentliche Stelle im Sinne des Bayerischen Datenschutzgesetzes.“

1.2
In Nr. 2.1 Satz 1 wird das Wort „sechs“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.
1.3
Die Nrn. 3.5 und 3.6 werden durch folgende Nr. 3.5 ersetzt:
„3.5
1Die Tätigkeit des Bayerischen Normenkontrollrats ist vertraulich. 2Öffentlichkeit und Presse werden nur im Einvernehmen mit dem jeweils fachbetroffenen Staatsministerium unterrichtet.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2024 in Kraft.

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder