1142-S
Änderung der Normenkontrollrat-Bekanntmachung
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 5. März 2024, Az. B II 4 – 1080 - 12 - 20
- 1.
- Die Normenkontrollrat-Bekanntmachung (NKRBek) vom 17. Mai 2022 (BayMBl. Nr. 325) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Vor dem Wort „Der“ wird die Satznummerierung „1“ eingefügt.
- 1.1.2
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Der Bayerische Normenkontrollrat ist eine öffentliche Stelle im Sinne des Bayerischen Datenschutzgesetzes.“
- 1.2
- In Nr. 2.1 Satz 1 wird das Wort „sechs“ durch das Wort „sieben“ ersetzt.
- 1.3
- Die Nrn. 3.5 und 3.6 werden durch folgende Nr. 3.5 ersetzt:
- „3.5
- 1Die Tätigkeit des Bayerischen Normenkontrollrats ist vertraulich. 2Öffentlichkeit und Presse werden nur im Einvernehmen mit dem jeweils fachbetroffenen Staatsministerium unterrichtet.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2024 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder