Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 158 vom 03.04.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.4-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Beamte der übrigen Laufbahnen

2038.3.3.4-J

Änderung der Bekanntmachung über die Hilfsmittel
für die Gerichtsvollzieherprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

– Landesjustizprüfungsamt –

vom 29. Februar 2024, Az. G1 - 2341 - IX - 9153/2022

1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Gerichtsvollzieherprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung GV) vom 15. Mai 1996 (JMBl. S. 65), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Abschnitt II wird wie folgt gefasst:

„II.

  1. 1. Andere Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
  2. 2. Der Besitz oder die Benützung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet.
  3. 3. Schreibpapier darf nicht mitgebracht werden.“
1.2
Abschnitt V Nr. 3 wird wie folgt gefasst:
„3.
Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbotes dienen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.