Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 160 vom 03.04.2024

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 3 und 11 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München – Stammsitz München

  1. 2. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München

  1. 3. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Rosenheim

  1. 4. Vizepräsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Aschaffenburg und Deggendorf

  1. 5. Vorsitzender Richter am Landgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in München I

  1. 6. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg

  1. 7. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Landshut, Passau und Würzburg

Die Stellen in Landshut und Würzburg können jeweils ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf drei Viertel des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 8. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg-Fürth

Die Stelle erfordert die Bereitschaft zur Abordnung an das Oberlandesgericht Nürnberg.

  1. 9. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Weiden i.d.OPf.

  1. 10. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Freyung

  1. 11. Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München I

  1. 12. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Bamberg

Die Stelle beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte IT-Kenntnisse und Ermittlungserfahrungen im Bereich der Verfolgung von Cyberkriminalität verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

  1. 13. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Nürnberg

Die Stelle beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte Kenntnisse sowie Ermittlungserfahrungen im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

  1. 14. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München I

  1. 15. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Nürnberg-Fürth

Die Stelle erfordert die Bereitschaft zur Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Sie beinhaltet die Tätigkeit bei der bayernweit zuständigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg. Bewerberinnen und Bewerber sollten daher über vertiefte Kenntnisse sowie Ermittlungserfahrungen im Bereich der Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitswesen verfügen oder bereit sein, diese zu erwerben.

  1. 16. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Nürnberg-Fürth und Passau

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.

Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 5 sowie 11 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Juni 2024 (Nrn. 3, 4 – Stelle Deggendorf – und 5)
  • 1. Juli 2024 (Nrn. 1, 2 und 4 – Stelle Aschaffenburg)
  • 1. September 2024 (Nr. 11)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 5 sowie 11 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 6 bis 10 sowie 12 bis 16 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).

Bewerbungsfrist: 22. April 2024.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Forchheim in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  2. 2. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Viechtach in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  3. 3. Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Ansbach in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  4. 4. Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten umfasst auch die Tätigkeit als Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  5. 5. Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  6. 6. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Oberlandesgericht München in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Die Geschäftsaufgabe umfasst die Bearbeitung von Verwaltungsangelegenheiten sowie die Leitung der „Stabsstelle Staatschutzverfahren“ und damit schwerpunktmäßig die eigenständige Erledigung diverser, insbesondere organisatorischer und koordinativer Aufgaben im Zusammenhang mit Staatsschutzverfahren. Vorausgesetzt werden daher umfassende, sichere und in der Praxis langjährig erprobte Kenntnisse über Sicherheitsmaßnahmen, Strukturen und Abläufe bei der Polizei, im Strafvollzug sowie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Aufgabe erfordert zudem vertiefte Fachkenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht sowie im Beschaffungs- und Pressewesen. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
  7. 7. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Traunstein in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  8. 8. Stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 3 und Nr. 5 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 4 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) sowie auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009 S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 7 und 8 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 22. April 2024.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freie Notarstellen:

Schweinfurt
frei seit 1. April 2024   
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Bernd Weiß
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notarin Bianca Muschel)
Würzburg
frei seit 1. April 2024
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Jens Neie)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. Juli 2024 (Notarstelle: Würzburg)
  • 1. August 2024 (Notarstelle: Schweinfurt)

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Die Stichtage werden auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.

Die Bewerberinnen und Bewerber um die Notarstelle in Schweinfurt haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn die verbleibende Notarin gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.

Bewerbungsfrist: 29. April 2024.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.

Personalnachrichten

Veränderungen im Bereich der Notare

Es wurden bestellt

  • mit Wirkung vom 1. Februar 2024:

Notarassessor Dr. Jonas Bühler zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Neu-Ulm

  • mit Wirkung vom 1. März 2024:

Notarassessorin Carolin Heiß zur Notarin auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Weiden i.d.Opf.

Notarassessorin Katharina Marchner zur Notarin auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Roding

  • mit Wirkung vom 1. April 2024:

Notarassessor Konstantin Sauer zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Nürnberg

Den Amtssitz haben verlegt

  • mit Wirkung vom 1. Januar 2024:

Notarin Elisabeth Lommer von Nürnberg nach Weilheim i.OB

  • mit Wirkung vom 1. Februar 2024:

Notar Florian Kroier von Nürnberg nach München

  • mit Wirkung vom 1. April 2024:

Notar Dr. Jens Neie von Würzburg nach Aschaffenburg

Notar Dr. Bernd Weiß von Schweinfurt nach Nürnberg

Das Amt hat vorübergehend niedergelegt

  • mit Wirkung vom 1. Februar 2024:

Notar Dr. Alexander Lutz in Neu-Ulm

Entlassen wurden

  • mit Wirkung vom 1. Februar 2024:

Notar Dr. Winfried Kössinger in München

Notar Christoph von Edlinger in Wunsiedel

  • mit Wirkung vom 1. April 2024:

Notar Dr. Thilo Morhard in Aschaffenburg