Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 184 vom 17.04.2024

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stelle entgegengesehen:

  1. 1. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München

Die Stelle kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stelle werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 3, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu dem folgenden Stichtag ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Juli 2024

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem Stichtag bei demselben Gericht frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Bewerbungsfrist: 6. Mai 2024.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.