Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 194 vom 24.04.2024

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Sonstige Bekanntmachung

Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 11. April 2024, Az. B4-1517-8-63

Auf Grund von Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und 6 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 4 des Prüfungsverbandsgesetzes wird Folgendes bekannt gemacht:

  1. 1. Die Gemeinde Berglern (Landkreis Erding, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Berglern sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding zu prüfen.

  1. 2. Die Gemeinde Langenpreising (Landkreis Erding, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Langenpreising sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding zu prüfen.

  1. 3. Der Markt Wartenberg (Landkreis Erding, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Marktes Wartenberg sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding zu prüfen.

  1. 4. Die Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg (Landkreis Erding, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding zu prüfen.

  1. 5. Der Wasserzweckverband Berglerner Gruppe (Landkreis Erding, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Wasserzweckverbands Berglerner Gruppe sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding zu prüfen.

  1. 6. Der Mittelschulverband Wartenberg (Landkreis Erding, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Mittelschulverbands Wartenberg sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding zu prüfen.

  1. 7. Die Gemeinde Fahrenzhausen (Landkreis Freising, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Fahrenzhausen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Freising zu prüfen.

  1. 8. Der Schulverband Fahrenzhausen (Landkreis Freising, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Schulverbands Fahrenzhausen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Freising zu prüfen.

  1. 9. Der Zweckverband Naherholungsanlage Eichberg (Landkreis Freising, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Zweckverbands Naherholungsanlage Eichberg sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Freising zu prüfen.

  1. 10. Die Gemeinde Schweitenkirchen (Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Schweitenkirchen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm zu prüfen.

  1. 11. Der Schulverband Schweitenkirchen-Paunzhausen (Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Schulverbands Schweitenkirchen-Paunzhausen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm zu prüfen.

  1. 12. Der Abwasserverband Geisenhausen-Geroldshausen (Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Abwasserverbands Geisenhausen-Geroldshausen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm zu prüfen.

  1. 13. Der Wasserzweckverband „Geroldshauser Gruppe“ (Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Wasserzweckverbands „Geroldshauser Gruppe“ sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm zu prüfen.

  1. 14. Die Gemeinde Schechen (Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Schechen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rosenheim zu prüfen.

  1. 15. Der Abwasserzweckverband Altenstadt a.d.Waldnaab, Neustadt a.d.Waldnaab, Störnstein (Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Regierungsbezirk Oberpfalz) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Abwasserzweckverbands Altenstadt a.d.Waldnaab, Neustadt a.d.Waldnaab, Störnstein sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab zu prüfen.

  1. 16. Der Zweckverband Interkommunaler Gewerbepark Thiersheim-Wunsiedel, Am Plärrer, A 93 (Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge, Regierungsbezirk Oberfranken) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2019 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Zweckverbands Interkommunaler Gewerbepark Thiersheim-Wunsiedel, Am Plärrer, A 93 sind ab einschließlich des Haushaltsjahres 2019 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu prüfen.

  1. 17. Der Zweckverband Interkommunales Flächenmanagement im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge (Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge, Regierungsbezirk Oberfranken) wird mit Wirkung vom 29. März 2023 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Zweckverbands Interkommunales Flächenmanagement im Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge sind ab einschließlich des Haushaltsjahres 2023 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu prüfen.

  1. 18. Die Gemeinde Buckenhof (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Buckenhof sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zu prüfen.

  1. 19. Die Gemeinde Marloffstein (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Marloffstein sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zu prüfen.

  1. 20. Die Gemeinde Spardorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Spardorf sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zu prüfen.

  1. 21. Die Gemeinde Uttenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Uttenreuth sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zu prüfen.

  1. 22. Die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2016 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zu prüfen.

  1. 23. Der Planungsverband Alte Ziegelei (Landkreis Erlangen-Höchstadt, Regierungsbezirk Mittelfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Planungsverbands Alte Ziegelei sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zu prüfen.

  1. 24. Die Gemeinde Bastheim (Landkreis Rhön-Grabfeld, Regierungsbezirk Unterfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Bastheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld zu prüfen.

  1. 25. Der Markt Eisenheim (Landkreis Würzburg, Regierungsbezirk Unterfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Marktes Eisenheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg zu prüfen.

  1. 26. Die Gemeinde Estenfeld (Landkreis Würzburg, Regierungsbezirk Unterfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Estenfeld sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg zu prüfen.

  1. 27. Die Gemeinde Prosselsheim (Landkreis Würzburg, Regierungsbezirk Unterfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Prosselsheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg zu prüfen.

  1. 28. Die Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld (Landkreis Würzburg, Regierungsbezirk Unterfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg zu prüfen.

  1. 29. Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Untereisenheim (Landkreis Würzburg, Regierungsbezirk Unterfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Untereisenheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg zu prüfen.

  1. 30. Der Zweckverband Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe (Landkreis Würzburg, Regierungsbezirk Unterfranken) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Zweckverbands Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg zu prüfen.

  1. 31. Die Gemeinde Buchdorf (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Buchdorf sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 32. Die Gemeinde Daiting (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Daiting sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2021 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 33. Die Stadt Monheim (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Stadt Monheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 34. Die Gemeinde Rögling (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Rögling sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 35. Die Gemeinde Tagmersheim (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Tagmersheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 36. Die Verwaltungsgemeinschaft Monheim (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft Monheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 37. Der Schulverband Mittelschule Monheim (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Schulverbands Mittelschule Monheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 38. Der Schulverband Tagmersheim (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Schulverbands Tagmersheim sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 39. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Usselbachgruppe (Landkreis Donau-Ries, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Usselbachgruppe sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2018 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu prüfen.

  1. 40. Der Markt Wiggensbach (Landkreis Oberallgäu, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Mai 2024 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.

Die Jahresrechnungen des Marktes Wiggensbach sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Oberallgäu zu prüfen.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor