Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 215 vom 08.05.2024

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1 und 3 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Vizepräsident des Oberlandesgerichts
    (Besoldungsgruppe R 4)

in Nürnberg

  1. 2. Vizepräsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Ansbach

  1. 3. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Nördlingen und Pfaffenhofen a.d.Ilm

  1. 4. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München

Es wird gebeten, der Bewerbung eine Erklärung beizufügen, ob sich die Bewerbung auf eine Verwendung in München und Augsburg bezieht oder auf einen der beiden Orte beschränkt.

  1. 5. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München I, Regensburg und Würzburg

  1. 6. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Dachau

  1. 7. Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Bamberg

  1. 8. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München

  1. 9. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Augsburg, Bayreuth, Traunstein und München II

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.

Für die Stellen unter Nrn. 1 bis 3 sowie 7 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. August 2024 (Nr. 7)
  • 13. September 2024 (Nr. 3 – Stelle Nördlingen)
  • 7. Oktober 2024 (Nr. 2)
  • 17. Oktober 2024 (Nr. 3 – Stelle Pfaffenhofen a.d.Ilm)
  • 1. Februar 2025 (Nr. 1)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 bis 3 sowie 7 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 4 bis 6 sowie 8 und 9 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).

Bewerbungsfrist: 27. Mai 2024.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Weiden i.d.OPf. in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  2. 2. Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Bamberg in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind insbesondere Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  3. 3. Bezirksrevisor bei dem Landgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
  4. 4. Stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Landgericht Passau in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 3 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 4 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 27. Mai 2024.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freie Notarstelle:

Fürth
frei seit 1. Mai 2024
(bisheriger Inhaber:
Notar Dr. Thomas Winkelmann)

Freiwerdende Notarstelle:

Burghausen
frei ab 1. September 2024
(derzeitige Inhaberin:
Notarin Brigitte Burgmann)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. September 2024 (Fürth, Burghausen)

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Der Stichtag wird auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang der Amtsbereiche ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.

Bewerbungsfrist: 4. Juni 2024.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.

Personalnachrichten

Einstellungen in den Notardienst

In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2023/2 voraussichtlich bis zu 16 Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) eingestellt. Für die Einbeziehung in den Bewerberkreis ist ein Gesamtergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 11,00 Punkten erforderlich.

Wurde die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt, muss das Gesamtergebnis von 11,00 Punkten auch nach Umrechnung durch das bayerische Landesjustizprüfungsamt erreicht sein. Für die Umrechnung sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich. Danach wird bis einschließlich der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2021/2 der schriftliche Prüfungsteil mit 75 Prozent, der mündliche Teil mit 25 Prozent gewichtet. Ab der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2022/1 wird der schriftliche Prüfungsteil mit 70 Prozent, der mündliche Teil mit 30 Prozent gewichtet. Maßgeblich für die Zuordnung eines außerhalb von Bayern erbrachten Prüfungsergebnisses ist der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung. Stichtag ist der 13. Juni 2022 (Beginn des schriftlichen Termins der ZJS 2022/1 in Bayern), d. h. alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, deren schriftliche Prüfungen nach diesem Stichtag, zeitgleich oder jedenfalls mit einer Überschneidung stattgefunden haben, fallen unter die neue Regelung (70:30).

Gesuche um die Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 28. Juni 2024 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.