Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 24 vom 10.01.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Verwaltungsvorschrift

1132-U
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Symbole, Feiertage, Auszeichnungen
  • Auszeichnungen (Orden, Ehrenzeichen, Staatsmedaillen)

1132-U

Ehrungen für Verdienste um die Umwelt

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 28. Dezember 2023, Az. LBf-A0135-2015/85-10

1.Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt

1.1
1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verleiht Personen, Vereinigungen oder Kommunen für herausragende Verdienste um die Umwelt sowie den Verbraucherschutz eine Medaille. 2Sie trägt die Bezeichnung „Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt“.
1.2
1Die Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt hat einen Durchmesser von 50 mm und besteht aus Feinsilber. 2Sie trägt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ“. 3Die Rückseite zeigt das Logo des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie den Schriftzug „FÜR HERAUSRAGENDE VERDIENSTE UM DIE UMWELT“.
1.3
1Die Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt wird in einer Stufe verliehen. 2Pro Jahr werden bis zu 15 Medaillen verliehen.
1.4
Die Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Verfassung.
1.5
1Zur Bayerischen Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt wird eine Anstecknadel verliehen. 2Sie hat einen Durchmesser von rund 16 mm und trägt das große bayerische Staatswappen und die Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ“.

2.Auszeichnung „Grüner Engel“ und „Grüner Junior Engel“

2.1
1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zeichnet Personen und Vereinigungen für ihre vorbildlichen Leistungen in den Bereichen Umwelt sowie Verbraucherschutz mit dem „Grünen Engel“ aus. 2Die Auszeichnung „Grüner Junior Engel“ wird an Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr verliehen.
2.2
1Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und einer Ehrennadel mit dem Symbol des Grünen Engels oder des Grünen Junior Engels. 2Die Ehrennadel ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Verfassung. 3Die Auszeichnung „Grüner Engel“ und „Grüner Junior Engel“ wird insgesamt an bis zu 100 Personen im Jahr verliehen.

3.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

3.1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft und gilt unbefristet.
3.2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt die Bekanntmachung über Ehrungen für Verdienste um die Umwelt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 4. August 2015 (AllMBl. S. 403) außer Kraft.

Dr. Christian Barth

Ministerialdirektor