7911.0-U
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmenblättern
nach den §§ 40e und 40f BNatSchG in Verbindung mit § 42 UVPG
Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Umwelt
vom 28. August 2024, Az. 5-8630-100575/2024
Im Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (IAS-VO) müssen die Mitgliedstaaten nach Art. 19 der IAS-VO innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme einer invasiven gebietsfremden Art in die nach Art. 4 IAS-VO von der EU-Kommission erstellte Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) über wirksame Managementmaßnahmen für diejenigen invasiven gebietsfremden Arten verfügen, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Die jeweils geplanten Managementmaßnahmen für im Bundesgebiet weit verbreitete Arten müssen nach § 40f Bundesnaturschutzgesetz vorab öffentlich ausgelegt werden, so dass die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen zu beteiligen.
Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter werden zentral für alle Bundesländer online in einem Öffentlichkeitsbeteiligungsportal unter https://www.anhoerungsportal.de von 1. Oktober 2024 bis einschließlich 31. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt. Auf diesem Portal besteht auch die Möglichkeit, online Einwendungen oder Änderungswünsche bis einschließlich 2. Dezember 2024 abzugeben. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsportal.
Zusätzlich findet noch eine örtliche Auslegung in Papierform statt. Die Entwürfe der Managementmaßnahmenblätter können am Sitz des Landesamtes für Umwelt in Augsburg und Hof, sowie den Amtssitzen der Regierungen von Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, der Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken sowie Unterfranken1 von 1. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2024 zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Bis einschließlich 2. Dezember 2024 kann jedermann Einwendungen oder Änderungswünsche entweder bei den genannten Behörden oder über das oben genannte Internetportal vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Dr. Richard Fackler
Vizepräsident
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Adressen:
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale
Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg
Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg ↩