Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 43 vom 24.01.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Zweitausschreibung des Zweckverbandes Bayerische Landschulheime

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. Januar 2024, Az. V.9-BO5400.K2.0132/4/9

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

Der Zweckverband sucht für sein

Landschulheim Kempfenhausen
82335 Berg/Starnberger See
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine ständige Stellvertretung des Schulleiters (m/w/d)
.

Das Landschulheim Kempfenhausen ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (ca. 700 Schülerinnen und Schülern).

Im Internat (mit Internatsleitung) werden ca. 50, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 140 Schülerinnen und Schüler betreut.

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, bei der Erfüllung der in Artikel 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als stellvertretender Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Internatsschule sowie bei der Vertretung der Internatsschule nach Außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG).

Den Schwerpunkt der Tätigkeit der ständigen Stellvertretung bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sowie Erfahrungen im Bereich Bauwesen und Beschaffungen sowie Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit sind wünschenswert.

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position an einer weiterführenden oder beruflichen Schule. Es können sich Beamtinnen und Beamte des öffentlichen Gymnasialdienstes mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder Umgebung genommen wird.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs gestützt werden.

Der Zweckverband behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Teilzeit ist nicht möglich.

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Fortbildungsveranstaltungen beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als sechs Monate zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist von der Bewerberin/vom Bewerber eine Anlassbeurteilung zu beantragen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstr. 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München), Telefon: 089 278140-0, Fax: 089 278140-23, Homepage: www.bayern-internate.de, E-Mail: info@zvbl.de, zu richten.

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: Zwei Wochen nach Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor