Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 46 vom 24.01.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): C1AD2FC1DE32216F7030A4B0499077162905CF64F59A5D510EFE51023E6AB0F1

Verwaltungsvorschrift

2193-F
  • Verwaltung
  • Vermessungs- und Katasterwesen
  • Abmarkung, Feldgeschworene

2193-F

Änderung der Feldgeschworenenbekanntmachung

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern, für Sport und Integration und der Finanzen und für Heimat

vom 10. Januar 2024, Az. 74-VM 1013-1/4

§ 1

Die Feldgeschworenenbekanntmachung (FBek) der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und der Finanzen und für Heimat vom 9. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 425) wird wie folgt geändert:

  1. 1. Der Nr. 10.1 wird folgender Satz angefügt:

5Abmarkungen an den Landes- und Staatsgrenzen sind den zuständigen Behörden vorbehalten.“

  1. 2. Nr. 16.2 wird wie folgt geändert:
a)
Im Satzteil vor Buchst. a werden die Wörter „Satz 1 Nr. 1 bis 6“ durch die Angabe „Nr. 1 bis 8“ ersetzt.
b)
Nach Buchst. d werden die folgenden Buchst. e und f eingefügt:
„e)
von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hatte,
f)
von einem deutschen Gericht oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einer Beamtin oder einem Beamten den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte, in den auf die Rechtskraft folgenden fünf Jahren,“.
c)
Der bisherige Buchst. e wird Buchst. g und wie folgt geändert:
aa)
Die Wörter „dass er“ werden gestrichen.
bb)
Das Wort „eintritt“ wird durch das Wort „einzutreten“ ersetzt.
d)
Der bisherige Buchst. f wird Buchst. h.
  1. 3. Nr. 17.8 wird wie folgt geändert:
a)
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

2Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen durch Wahl in geheimer Abstimmung nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung – GO (Art. 11 Abs. 3 Satz 1 AbmG).“

b)
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
  1. 4. Nr. 20.3 wird wie folgt geändert:
a)
Der Wortlaut wird Satz 1 und nach der Angabe „Abs. 3“ wird die Angabe „Satz 1“ eingefügt.
b)
Folgender Satz 2 wird angefügt:

2Die Gemeinde oder die Kreisverwaltungsbehörde benachrichtigt wiederum die untere Vermessungsbehörde (§ 6 Abs. 3 Satz 2 und 3 FO).“

  1. 5. Nr. 25 wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift wird das Wort „ , Außerkrafttreten“ gestrichen.
b)
In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen.
c)
Satz 2 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Sport und Integration
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor