Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 48 vom 31.01.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 4116DB62D9F42CE3D878388BC76E281BC454E489CF0F1F4E2D58378E436A59DA

Verwaltungsvorschrift

787-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Förderung der Landwirtschaft

787-L

Änderung der Richtlinie zur EU-kofinanzierten Förderung der Bienenhaltung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

vom 18. Dezember 2023, Az. L6-7407-1/959

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur EU-kofinanzierten Förderung der Bienenhaltung vom 26. Juli 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 387), Az. L6-7407-1/959, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 4.2 erster Spiegelstrich erhält folgende neue Fassung:
„−
Imker: Imker sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, die Bienen halten,“
1.2
Nr. 9 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

2Sie findet auf alle investiven Maßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen Anwendung, die ab dem 1. August 2023 neu bewilligt werden und für die bis spätestens 31. Juli 2027 ein Zahlungsantrag gestellt wird.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor