2030.2.2-K
Änderung der Bekanntmachung über das Konzept des Bayerischen 
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen 
Qualifizierung (VV-ModQV-StMUK)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. November 2024, Az. II.5-M1324.4.0/12/57
- 1.
 - Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-StMUK) vom 12. April 2012 (KWMBl. S. 165) wird wie folgt geändert:
 - 1.1
 - In Nr. 1.1 Satz 1 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
 - 1.2
 - Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
 - 1.2.1
 - Die Sätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:
 
„1Die oberste Dienstbehörde bestimmt die Beamtinnen und Beamten, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können, und legt erforderlichenfalls eine Anmeldereihenfolge fest. 2Der weitere Vollzug wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 ModQV auf die Ernennungsbehörden übertragen. 3Die Anmeldung zu Maßnahmen der modularen Qualifizierung erfolgt durch die Ernennungsbehörden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich über die gemäß Nr. 2 zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung unterrichten.“
- 1.2.2
 - In Satz 4 werden die Wörter „obersten Dienstbehörde“ durch das Wort „Ernennungsbehörde“ ersetzt.
 - 1.3
 - Nr. 3 wird wie folgt geändert:
 - 1.3.1
 - In Nr. 3.1 Satz 2 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
 - 1.3.2
 - In Nr. 3.1 Satz 3 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
 - 1.3.3
 - In Nr. 3.2 Satz 1 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
 - 1.3.4
 - In Nr. 3.2 Satz 2 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
 - 1.4
 - Nr. 4 wird wie folgt geändert:
 - 1.4.1
 - Nr. 4.1 wird aufgehoben.
 - 1.4.2
 - Die bisherige Nr. 4.2 wird Nr. 4.
 - 1.5
 - In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
 - 2.
 - Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
 
Martin Wunsch
Ministerialdirektor