Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 71 vom 14.02.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

320-A, 330-A

320-A, 330-A

Änderung der Bekanntmachung über die Einführung der
elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 26. Januar 2024, Az. A1/0925-1/37/1466

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 266), die durch Bekanntmachung vom 26. September 2023 (BayMBl. Nr. 495) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Die Nrn. 1.2 bis 1.3 werden wie folgt gefasst:
1.2
Arbeitsgericht Nürnberg
1.2.1
Bei der 3., 8., 11. und 17. Kammer für alle Verfahren, die am 1. Juni 2023 oder später anhängig werden.
1.2.2
Im Übrigen für alle Verfahren, die am 15. März 2024 oder später anhängig werden.
1.3
Arbeitsgericht Regensburg
1.3.1
Bei der 5. und 6. Kammer für alle Verfahren, die am 15. Juli 2023 oder später anhängig werden.
1.3.2
Im Übrigen für alle Verfahren, die am 1. März 2024 oder später anhängig werden.“
1.1.2
Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.5 und 1.6 angefügt:
1.5
Landesarbeitsgericht Nürnberg

Für alle Verfahren, die am 15. April 2024 oder später anhängig werden.

1.6
Arbeitsgericht Augsburg

Für alle Verfahren, die am 1. Mai 2024 oder später anhängig werden.“

1.2
Die Nrn. 2.1 bis 2.2 werden wie folgt gefasst:
2.1
Bayerisches Landessozialgericht
2.1.1
Beim 7., 15. und 16. Senat für alle Verfahren in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die am 15. November 2023 oder später anhängig werden.
2.1.2
Beim 7., 15. und 16. Senat für alle Verfahren außerhalb Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die am 6. Mai 2024 oder später anhängig werden.
2.1.3
Beim 1., 2., 3., 4., 5., 6., 8., 9., 12., 13. und 14. Senat für alle Verfahren, die am 6. Mai 2024 oder später anhängig werden.
2.1.4
Im Übrigen für alle Verfahren, die am 24. Juni 2024 oder später anhängig werden.
2.2
Sozialgericht Nürnberg
2.2.1
Bei der 22. und 23. Kammer für alle Verfahren, die am 15. November 2023 oder später anhängig werden.
2.2.2
Im Übrigen für alle Verfahren, die am 22. April 2024 oder später anhängig werden.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor