Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 9 vom 10.01.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): BC4855BD4E358A3D22C174DF51884B44DF38DE4737842ACA80A9CDB4235142B2

Verwaltungsvorschrift

2239-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Erwachsenenbildung

2239-K

Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur
Förderung der Erwachsenenbildung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Dezember 2023, Az. VII.5-BS1712.0/34

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung vom 22. November 2021 (BayMBl. Nr. 898) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Einleitungsformel wird die Angabe „23. Juli 2021 (GVBl. S. 433)“ durch die Angabe „10. August 2023 (GVBl. S. 501)“ ersetzt.
1.2
Nr. 2.1.1.1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Buchst. b wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
1.2.2
In Buchst. c wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt und folgender Buchst. d eingefügt:
„d)
dem Organisations- und Stellenplan.“
1.3
In Nr. 2.1.3.2 Satz 4 wird die Angabe „Nrn. 1 bis 4“ durch die Angabe „Buchst. a bis d“ ersetzt.
1.4
In Nr. 2.1.4.4.1 Buchst. c wird in der Fußnote 20 die Angabe „14“ durch die Angabe „unter Buchst. a Doppelbuchst. nn“ ersetzt.
1.5
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen und die Angabe „2023“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
1.5.2
Satz 2 wird aufgehoben.
1.6
Die Anlagen 6, 8 und 14 werden durch folgende Anlagen ersetzt:
Anlage 6: Ausgaben- und Finanzierungsplan
Anlage 8: Antrag auf Mittelauszahlung
Anlage 14: Zahlenmäßiger Nachweis Bildungsmaßnahme
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor



Anlagen