Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 94 vom 21.02.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Sonstige Bekanntmachung

Landesentwicklungsprogramm Thüringen

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen;
Einbeziehung der Öffentlichkeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 7. Februar 2024, Az. 73-8570/22/9

Die Thüringer Landesregierung hat den zweiten Entwurf zur oben genannten Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben. Gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in der Zeit vom 22. Februar 2024 bis 21. März 2024 während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Oberfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 204 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0921/604 1493 zu empfehlen. Ferner wird gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes der Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in der Zeit vom 22. Februar 2024 bis 21. März 2024 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Zimmer H 210 ausgelegt. Vor einer Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0931/380 1214 erforderlich.

Auch ist der Planentwurf im genannten Zeitraum über die Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (https://fortschreibung-lep.thueringen.de) und über die Internetseite der Landesentwicklung Bayern (Landesentwicklungsprogramm – Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (bayern.de)) abrufbar.

Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (Prinzregentenstraße 28, 80538 München) bis zum 21. März 2024. Die Äußerung kann auch elektronisch erfolgen (E-Mail: poststelle@stmwi.bayern.de). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Dr. Markus Wittmann

Ministerialdirektor