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Änderung der Bekanntmachung über die Refinanzierung des Schulversuchs
„Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. April 2025, Az. VII.7-BH9001.7/96/25
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Refinanzierung des Schulversuchs „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ vom 5. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 282) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1 wird die Satznummerierung aufgehoben und die Sätze 2 und 3 gestrichen.
- 1.2
- Nr. 5.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 1 wird der dritte Spiegelstrich wie folgt gefasst:
- „−
- dem Betrag des Pflegebonus nach Nr. 1.3.7 – Staatlich anerkannte Fachakademien für Sozialpädagogik – der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, Meisterpreis, sowie Prämie für Pflegepädagogik vom 12. Juni 2019 (BayMBl. Nr. 238), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 372) geändert worden ist.“
- 1.2.2
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Im Rahmen des Schulversuchs errechnet sich der Zuwendungsbetrag für eine staatlich lediglich genehmigte Fachschule für Grundschulkindbetreuung nach denselben Bestimmungen wie für eine staatlich anerkannte Fachakademie für Sozialpädagogik.“
- 1.3
- In Nr. 6.4 Satz 2 wird die Angabe „bzw. Nr. 1.3 VVK“ gestrichen.
- 1.4
- In Nr. 6.5.3 wird die Angabe „bzw. in Nr. 7.2 VVK“ gestrichen.
- 1.5
- In Nr. 8 Satz 2 wird die Angabe „31. Juli 2025“ durch die Angabe „31. Juli 2032“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor