7071-W
Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 15. April 2025, Az. 24-7305/259
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zum Förderprogramm „Digitalbonus“ vom 27. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 315), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 3.2.2 wird die Angabe „Apotheken,“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 7.3 werden die Sätze 3 und 4 aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin