Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 185 vom 30.04.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. April 2025, Az. VIII.6-BP4042.0/274/2

Folgende Stelle für eine Schulleiterin oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:

Deutsche Botschaftsschule Peking, China

Besetzungsdatum: 1. August 2026
Ende der Bewerbungsfrist: 31. Mai 2025

Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Führungsverantwortung an einer Deutschen Auslandsschule wahrzunehmen und die Auswärtige Kultur- und Gesellschaftspolitik der Bundesregierung in China aktiv mitzugestalten. Mit Ihren Kompetenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die deutsche Auslandsschularbeit weltweit.

Ihre Aufgaben:

Sie leiten eine Botschaftsschule in privater Trägerschaft mit deutschem Schulziel und bereiten zusammen mit Ihrem international aufgestellten Team ca. 670 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Jahrgangsstufe 12 auf die deutschen Abschlüsse der Sekundarstufe I und das Deutsche Internationale Abitur vor. Sie entwickeln mit Ihren Mitarbeitenden und in Absprache mit dem Schulträger kontinuierlich die Schulqualität auf der Grundlage des „Orientierungsrahmens Qualität für Deutsche Schulen im Ausland“ weiter und arbeiten hierbei eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt sowie mit einheimischen Regierungsstellen, insbesondere mit den Bildungsbehörden, zusammen.

Ihr Profil:

  • Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II
  • BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:

  • Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
  • Schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
  • Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet:

  • Leitungserfahrung und Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
  • Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Betriebswirtschaftliches Verständnis
  • Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik zu agieren
  • Im Idealfall Erfahrungen im Auslandsschuldienst
  • Mindestens drei Jahre Tätigkeit im Inlandsschuldienst vor Dienstantritt
  • Gute Englischkenntnisse

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden:
https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/frontend/ZfA-2025-0010-SLT/dashboard.html

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Die Bewerbung ist zusätzlich fristgerecht im Ausdruck auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.

Dr. Andrea Niedzela-Schmutte

Ministerialdirigentin