787-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen
im Rahmen der Verbundberatung (BerFör)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 2. April 2025, Az. A-7171-1/315
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der Verbundberatung (BerFöR) vom 15. Februar 2024, A-7171-1/315 (BayMBl. 127) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2 Satz 3 wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe „Artikel“ wird die Angabe „6 und“ eingefügt.
- 1.2
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Vor der Angabe „Gefördert“ wird ein neuer Satzzähler „1“ eingefügt.
- 1.2.2
- Im neuen Satz 1 wird die Angabe „werden:“ durch die Angabe „werden.“ ersetzt.
- 1.2.3
- Folgende neue Sätze 2 und 3 werden eingefügt:
„2Der Eigenanteil, der nach Nr. 3.1 beratenen Unternehmen muss bei mindestens 20 % des Preises der Leistungseinheit (ohne Umsatzsteuer) liegen. 3Die förderfähigen Inhalte werden vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Staatsministerium) in Beratungsfeldern festgelegt.“
- 1.3
- Nr. 3.1.5 wird gestrichen.
- 1.4
- Nr. 9.1.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Nach der Angabe „schriftlich“ wird die Angabe „oder elektronisch“ eingefügt.
- 1.5
- Nr. 9.2.1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird vor der Angabe „Förderantrag“ die Angabe „schriftlichen oder elektronischen“ eingefügt.
- 1.6
- In Nr. 9.3 wird der Satz vor der Aufzählung wie folgt ersetzt:
„Auf einer eigenen Internetseite bzw. in der Beihilfentransparenzdatenbank (Transparency Award Module) werden folgende Informationen veröffentlicht:“
- 1.7
- Nr. 12 wird wie folgt geändert:
In Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2024“ durch die Angabe „31. Dezember 2027“ ersetzt.
- 2.
- Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor