1132-I
Ehrung für Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 24. April 2025, Az. B2-0135-2-98
1.Kommunale Dankurkunde
Der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration spricht Bürgerinnen und Bürgern, die ein Ehrenamt im Sinn der kommunalen Vorschriften ausgeübt haben, insbesondere kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung Dank und Anerkennung in einer Urkunde (Kommunale Dankurkunde) aus.
2.Kommunale Verdienstmedaille
- 2.1
- Der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration ehrt Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, durch eine Medaille in Gold, Silber oder Bronze (Kommunale Verdienstmedaille).
- 2.2
- 1Die Kommunale Verdienstmedaille hat einen Durchmesser von 50 mm und trägt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration“, auf der Rückseite die Inschrift „Für Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung“. 2Die Kommunale Verdienstmedaille ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt. 3Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Verfassung.
- 2.3
- 1Zur Kommunalen Verdienstmedaille wird seit dem Jahr 1989 eine Anstecknadel verliehen. 2Sie hat einen Durchmesser von 14 mm und trägt das große bayerische Staatswappen und die Inschrift „Für kommunale Verdienste“.
- 2.4
- 1Die Kommunale Verdienstmedaille und die Anstecknadel gehen in das Eigentum der geehrten Persönlichkeit über. 2Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
3.Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Mai 2025 tritt die Bekanntmachung über die Ehrung für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung vom 28. April 1989 (AllMBl. S. 499, StAnz. Nr. 20) außer Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor