2030.2-A
Änderung der Bekanntmachung über das Konzept des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur
Durchführung der modularen Qualifizierung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 9. April 2025, Az. A5/0428-1/69
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über das Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-AM) vom 21. August 2012 (AllMBl. S. 597) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift wird die Angabe „Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“ durch die Angabe „Familie, Arbeit und Soziales“ ersetzt.
- 1.2
- In der Präambel wird die Angabe „Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“ durch die Angabe „Familie, Arbeit und Soziales“ ersetzt und die Angabe „vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 30. März 2012 (GVBl S. 94),“ und „vom 14. Oktober 2011 (GVBI S. 538, BayRS 2038-5-1-1-l)“ gestrichen.
- 1.3
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Nr. 1.1 Satz 2 wird die Angabe „Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“ durch die Angabe „Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (Staatsministerium)“ ersetzt.
- 1.3.2
- Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
- 1.3.2.1
- Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
„5Abweichend von Satz 4 können Beamte und Beamtinnen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Gewerbeaufsicht, zur modularen Qualifizierung angemeldet werden und teilnehmen, wenn sie mit den Aufgaben eines Dienstpostens betraut sind, der mindestens dem Eingangsamt der angestrebten Ämter entspricht.“
- 1.3.2.2
- Der bisherige Satz 5 wird Satz 6.
- 1.4
- Nr. 4 wird aufgehoben.
- 1.5
- Die bisherigen Nrn. 5 und 6 werden die Nrn. 4 und 5.
- 1.6
- Die Anlage wird durch die dieser Bekanntmachung beigefügten Anlagen 1 und 2 ersetzt.
- 2.
- Beteiligung und Genehmigung
- 2.1
- Bei der Erstellung dieser Bekanntmachung sind beteiligt worden:
- der Bayerische Beamtenbund e. V. im Deutschen Beamtenbund,
- der Deutsche Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Bayern,
- der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
- 2.2
- Der Landespersonalausschuss hat diese Bekanntmachung gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.
- 3.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor