787-L
Änderung der Richtlinie für die Durchführung der zwischenbetrieblichen
wirtschaftlichen Betriebshilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes
in der Land- und Forstwirtschaft durch das KBM und die MR
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 6. April 2025, Az. A1-7296.1-1/71
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie für die Durchführung der zwischenbetrieblichen wirtschaftlichen Betriebshilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes in der Land- und Forstwirtschaft durch das KBM und die MR vom 15. Dezember 2020, Az. A2-7296.1-1/71 (BayMBl. 2021 Nr. 120) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „(EG) Nr. 1407 vom 18. Dezember 2013“ wird durch die Angabe „(EU) 2023/2831 vom 13. Dezember 2023“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 11 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „31. Dezember 2024“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor