Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freiwerdende Notarstellen:
Obergünzburg frei ab 1. Juli 2025 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Hans-Peter Carlo Scheiternig) |
Füssen frei ab 1. September 2025 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Hans Michael Malzer evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Eckhard Wälzholz) |
Bad Aibling frei ab 1. Oktober 2025 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Wolfgang Kleeberger evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Jürgen Schlögel) |
Friedberg frei ab 1. Oktober 2025 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Michael Deutrich evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notar Dr. Thomas Ihrig) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. September 2025 (Obergünzburg)
- 1. Oktober 2025 (Füssen, Bad Aibling, Friedberg)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Die Stichtage werden auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.
Die Bewerberinnen und Bewerber um die Notarstellen in Füssen, Bad Aibling und Friedberg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.
Bewerbungsfrist: 24. Juni 2025.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.