Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 234 vom 04.06.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2026/I und 2026/II
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. Mai 2025, Az. V.5-2-BS5111.0/3/7

Im Jahr 2026 werden Vorbereitungsdienste (2026 I und 2026 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBI. S. 477), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 116 Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), angeboten.

1.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

1.1
die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180, BayRS 2038-3-4-1-1-K), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 27. Februar 2025 (GVBl. S. 58) oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i.d.F. der Bekanntmachung vom 7.  November 2002 (GVBI. S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
1.2
die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
1.3
die für den Beruf eines Lehrers oder einer Lehrerin notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
2.1
Dauer und Meldeschluss
  • Der Vorbereitungsdienst 2026 I beginnt am 16. Februar 2026 und endet am 18. Februar 2028. Letzter Meldetag ist der 16. September 2025.
  • Der Vorbereitungsdienst 2026 II beginnt am 16. September 2026 und endet am 11. September 2028. Letzter Meldetag ist der 16. April 2026.
2.2
Meldeverfahren

Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien in Bayern

  • 2026 I füllen ab dem 16. Juli 2025,
  • 2026 II ab dem 16. Februar 2026

unter www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/gymnasium#anmeldung-zum-vorbereitungsdienst mit Hilfe des Formularservers die Meldeunterlagen online aus, drucken diese aus und unterschreiben sie händisch. Die unterschriebenen Meldeunterlagen sind innerhalb der Meldefrist per Post an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, VDGY, Marktplatz 41 a+b, 91710 Gunzenhausen zu übermitteln.

Hinweis: Zur Wahrung der Meldefrist ist das Posteingangsdatum im Staatsministerium entscheidend.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich ebenfalls unter oben genanntem Link.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer außerbayerischen lehramtsbezogenen Prüfung, die im dortigen Bundesland zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien berechtigt, benötigen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst einen Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag kann unter https://www.bayernportal.de → Suche nach „Anerkennung Ihres in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Lehramtsabschlusses → Anerkennung Ihres Ersten lehramtsbezogenen Abschlusses für eine Teilnahme am Vorbereitungsdienst“ bzw. https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/0487691530186 gestellt werden.

Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 23