Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 237 vom 04.06.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Berufsbegleitender Lehrgang für Heilpädagogische Förderlehrkräfte und
Fachlehrkräfte Sonderpädagogik zum Erwerb der Unterrichtsgenehmigung für
den Sportunterricht in der Grundschulstufe an Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 16. Mai 2025, Az. IV.6-BP8031.1/8/6

  1. 1. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet in den Jahren 2025 und 2026 einen berufsbegleitenden Lehrgang für Heilpädagogische Förderlehrkräfte und Fachlehrkräfte Sonderpädagogik zur Erteilung von Sportunterricht in der Grundschulstufe an Förderschulen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern erreicht wird. Damit erweitern sich die Einsatzmöglichkeiten für Heilpädagogische Förderlehrkräfte und Fachlehrkräfte Sonderpädagogik an Förderschulen.

Diese Maßnahme umfasst die Lehrgänge 109-928 und 110-928 (FöS) in Oberhaching, bestehend aus insgesamt sechs Modulen:

Vorbereitungslehrgang Sport für Heilpädagogische Förderlehrkräfte und Fachlehrkräfte Sonderpädagogik
(1 x 5 Tage)
109-928-00 Modul 0
„Fit für den Sportunterricht in der Förderschule“
(2 x 5 Tage)
109-928-01 Modul 1
109-928-02 Modul 2
110-928-03 Modul 3
110-928-04 Modul 4
Abschlusslehrgang Sport für Heilpädagogische Förderlehrkräfte und Fachlehrkräfte Sonderpädagogik
(1 x 5 Tage)
110-928-05 Modul 5
  1. 2. Im Mittelpunkt des Lehrgangs stehen Didaktik und Methodik zur Umsetzung der Lehrplaninhalte des LehrplanPLUS im Fach Sport der Förderschulen in der Grundschulstufe einschließlich der Sicherheitserziehung und des Gesundheitsschutzes. Ausgenommen hiervon ist das sportliche Handlungsfeld „Sich im Wasser bewegen/Schwimmen“, für das eine zusätzliche Weiterbildung bzw. Qualifikation erforderlich ist. Der Vorbereitungslehrgang schließt mit sportpraktischen Demonstrationsprüfungen ab, der Abschlusslehrgang mit einer Prüfungslehrprobe und einer mündlichen Prüfung zur Fachtheorie. Zu den Modulen 1 bis 4 kann nur zugelassen werden, wer am Vorbereitungslehrgang (Modul 0) mit Erfolg teilgenommen hat. Die Teilnahme am Abschlusslehrgang ist nach erfolgreicher Absolvierung der Module 0 bis 4 möglich. Der Lehrgang umfasst in enger Verzahnung Theorie und Praxis. Nach dem Vorbereitungslehrgang sind im Eigenstudium als Vorbereitung auf die weiteren Module theoretische Kenntnisse zu erwerben bzw. zu vertiefen.

Der Lehrgang ist vorgesehen für Heilpädagogische Förderlehrkräfte und Fachlehrkräfte Sonderpädagogik an staatlichen und nichtstaatlichen Förderschulen.

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang sollen vor allem Heilpädagogische Förderlehrkräfte sowie Fachlehrkräfte Sonderpädagogik angesprochen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.

  1. 3. Kriterium für die Auswahl der bis zu 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen in der Regel nur eine Person berücksichtigt werden.
  2. 4. Zulassungsvoraussetzungen für den Lehrgang sind die Vorlage:

Der Upload der Unterlagen muss bis spätestens 17. September 2025 erfolgen (vgl. Ausschreibung in FIBS).

  1. 5. Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in ihrer oder seiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet.

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

  1. 6. Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs dient dem Nachweis der fachlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Sportunterrichts (ausgenommen das sportliche Handlungsfeld „Sich im Wasser bewegen/Schwimmen“) in der Grundschulstufe an Förderschulen. Darüber hinaus eröffnet sie den Zugang zum Angebot der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht, z. B. zur Weiterbildung Schwimmen als Voraussetzung für die Erteilung von Schwimmunterricht.
  2. 7. Der Lehrgang ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg über das Fortbildungsportal FIBS bis spätestens 24. Juni 2025 an das Bayerische Landesamt für Schule als Landesstelle für den Schulsport (LASPO) zu richten: https://fibs.alp.dillingen.de/lehrgangssuche?container_id=414567.

  1. 8. Die Organisation der Lehrgänge obliegt der LASPO. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen einer eSession (digitale Informationsveranstaltung) am 1. Juli 2025 von der LASPO unterrichtet. Die Einladung zur genannten eSession geht den Bewerberinnen und Bewerbern nach Anmeldung bzw. Anmeldefrist (vgl. Nr. 7) per E-Mail zu.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 23