Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
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1. Richter am Oberlandesgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in München
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2. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Deggendorf und Kempten (Allgäu)
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3. Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Würzburg
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4. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in Bayreuth, Landshut, München II, Passau und Würzburg
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5. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Landshut und Regensburg
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stelle unter Nr. 3 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu dem folgenden Stichtag ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. Juli 2025
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stelle unter Nr. 3 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1, 2, 4 und 5 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).
Bewerbungsfrist: 23. Juni 2025.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1. Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht München in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
- 2. Ständiger Vertreter des Geschäftsleiters bei dem Amtsgericht Deggendorf in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
- 3. Bezirksrevisor bei dem Landgericht Coburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
- 4. Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Landgericht Schweinfurt in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 3 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 4 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009, S. 13) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 23. Juni 2025.