Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 249 vom 11.06.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.5-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)

2038.3.5-K

Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum im Rahmen der
Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Mai 2025, Az. VII.2-BS9025.0/1/2

1Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen der Ersten Lehramtsprüfung, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.

2In diesem Zusammenhang erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Richtlinien für das zwölfmonatige Berufspraktikum, das für alle Absolventinnen und Absolventen einer Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen im Sinne des Art. 6 BayLBG Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen ist. 3Eine darüberhinausgehende Bestätigung über die Notwendigkeit des Berufspraktikums zur Vorlage für Praktikumsbetriebe ist nicht möglich.

1.Ziele und Inhalte des Berufspraktikums

Ziele und Inhalte des Berufspraktikums bestehen darin, Einblicke in die betriebliche Realität der Berufsfelder und Berufe der jeweiligen beruflichen Fachrichtung und in Fragestellungen der innerbetrieblichen Kommunikation und Kooperation zu erhalten.

2.Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensweisen bei der Anerkennung des Berufspraktikums

  • Die praktische Tätigkeit muss hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung der gewählten beruflichen Fachrichtung entsprechen und in geeigneten Unternehmen gleich welcher Rechtsform, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Einrichtungen verfasster Religionsgemeinschaften oder Betriebsstätten von Angehörigen freier Berufe, sozialen Einrichtungen oder sonstigen geeigneten Institutionen abgeleistet werden (vgl. Nr. 5).
  • Der Nachweis der Praktika sollte mittels des vorgegebenen Formblattes erfolgen, auf dem die Praktikumsstellen den genauen Zeitumfang und die Art der Tätigkeit bescheinigen.
  • Bescheinigungen über abgeleistete Praktika (Formblatt s. o.) oder Nachweise über eine absolvierte Berufsausbildung (vgl. Nr. 4) sind zur Anerkennung an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München, zu senden.
  • Die Anträge auf Anerkennung werden nach Bearbeitung jeweils mit der Entscheidung des Staatsministeriums zurückgesandt.
  • Der Nachweis des 48-wöchigen Berufspraktikums ist mit der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen, kann aber bis spätestens 1. Juli (Beginn des Vorbereitungsdienstes September) bzw. 1. Dezember (Beginn des Vorbereitungsdienstes Februar des folgenden Jahres) nachgereicht werden.
  • Es wird empfohlen, zumindest einen Teil des Praktikums bereits vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren.

3.Dauer des Praktikums

Für die Dauer des Praktikums gelten folgende Bestimmungen:

  • 1Das einjährige Berufspraktikum umfasst nach Abzug einer Zeit von vier Wochen für Erholungsurlaub insgesamt 48 Wochen in Vollzeit. 2Davon sind im Falle des Studiums einer zweiten beruflichen Fachrichtung in dieser Fachrichtung mindestens zwölf Praktikumswochen zu absolvieren.
  • 1Das Praktikum kann in Teilabschnitten abgeleistet werden. 2Die Mindestdauer eines Praktikumsabschnitts beträgt grundsätzlich vier Wochen. 3In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. 4Die Begründung wird zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung des Praktikums vorgelegt.
  • 1Das Praktikum ist grundsätzlich in Vollzeit zu erbringen. 2Als Vollzeit gilt die branchenübliche wöchentliche Arbeitszeit. 3Die Dauer verlängert sich entsprechend, wenn die fachpraktische Tätigkeit in Teilzeit erbracht wird. 4Um den Ausbildungszielen auch in der Teilzeitform gerecht zu werden, soll der Mindestumfang in Höhe von 50 % der branchenüblichen wöchentlichen Arbeitszeit nicht unterschritten werden.
  • Ausfallzeiten durch Krankheit oder andere Gründe sind nachzuholen.

4.Anrechnung von Ausbildungszeiten und Zeiten beruflicher Tätigkeit

  • 1Das Praktikum kann durch eine einschlägige, abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz bzw. durch eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung ersetzt werden. 2Einschlägig ist eine Berufsausbildung, wenn der Ausbildungsberuf dem Berufsfeld angehört, das der beruflichen Fachrichtung des bzw. der Studierenden entspricht.
  • Einschlägige Tätigkeiten können wie folgt angerechnet werden:
    • Berufstätigkeit
    • Werkstudierendentätigkeit
    • Praktisches Studiensemester einer Hochschule mit bis zu 24 Wochen
    • Praktika im Ausland mit bis zu 24 Wochen
    • Fachpraktische Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule in vollem Umfang von bis zu 18 Wochen
    • Praktische Tätigkeiten im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit, für die in einem Betrieb oder einer Einrichtung die Anwesenheit erforderlich ist, mit bis zu jeweils vier Wochen
    • Tätigkeiten im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres bzw. Bundesfreiwilligendienstes
    • mit bis zu 42 Wochen bei Nachweis eines vollen Jahres
    • bei weniger als einem Jahr nach individueller Prüfung
  • Nicht einschlägige Tätigkeiten, die während des Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres bzw. Bundesfreiwilligendienstes im Zeitraum von einem halben Jahr bis zu einem Jahr erbracht werden, werden mit 8 Wochen angerechnet.
  • 1Nicht einschlägige Berufsausbildungen gemäß Berufsbildungsgesetz können mit bis zu 24 Wochen auf das Berufspraktikum angerechnet werden. 2Analoges gilt für nicht einschlägige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildungen.

5.Ausbildungsinhalte

1Die Praktikumsstellen sind aus den nachfolgend aufgeführten Übersichten auszuwählen. 2Es wird empfohlen, die Praktika in mehreren Tätigkeitsbereichen zu absolvieren.

5.1
Agrarwirtschaft

Hinweis: 1Sinnvoll ist es, einen Teil des landwirtschaftlichen Praktikums während einer Vegetationsperiode zu absolvieren. 2Eine Schwerpunktbildung sollte erkennbar sein.

Tätigkeitsbereiche Praktikumsstellen
Mitarbeit in der Tierhaltung sowie bei der Produktion pflanzlicher Erzeugnisse des Ackerbaus und Grünlands

Landwirtschaftliche Betriebe:

Lohnunternehmen

Teilnahme an einem Tierhaltungslehrgang, einem Landmaschinenlehrgang und an pflanzenbaulichen Schulungstagen

Lehranstalt:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Mitarbeit im Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, in einer Baumschule

Betrieb

Teilnahme am Lehrgang „Technik im Gartenbau“

Lehranstalt

Mitarbeit in der Pflanzenpflege und beim Gestalten und Verkauf floristischer Werkstücke

Blumenfachgeschäft

Mitarbeit in weiteren Berufen des Berufsfelds Agrarwirtschaft, wie z. B. Pferdewirt, Tierwirt, Tierpfleger, Winzer, Fischwirt, Fachkraft für Agrarservice, Forstwirt, Molkereifachmann, Milchwirtschaftlicher Laborant

Landwirtschaft, Gartenbau

Mitarbeit in weiteren Fachrichtungen des Gartenbaus, wie z. B. Stauden- und Friedhofsgärtnerei, Obstbau

Gartenbau:

Betrieb

5.2
Bautechnik
Tätigkeitsbereiche Praktikumsstellen

Mitarbeit bei der Erstellung eines Rohbaus für ein Wohn-, Büro- oder Geschäftshaus

Bauunternehmen:

Hochbau, Baustelle

Mitwirken bei Einmess-, Erd-, Schal-, Beton-, Abdichtungs- und Mauerwerksarbeiten

Bauunternehmen:

Baustelle

Mitarbeit bei Herstellung und Montage eines Dachtragwerks

Zimmerei:

Werkstatt, Baustelle

Mitarbeit beim Bearbeiten und Verlegen von Fliesen, Natur- oder Kunststein als Boden- und Wandbelag

Fliesenleger-, Steinmetzbetrieb:

Werkstatt, Baustelle

Mitarbeit bei der handwerklichen Herstellung von Möbeln, Fenstern und Türen und Mitwirken bei Montagearbeiten im Innenausbau

Schreinerei:

Baustelle

Mitarbeit bei der Untergrundvorbereitung für Beschichtungen und beim Aufbringen von Anstrichstoffen durch verschiedene Techniken, wie z. B. Spachteln, Streichen, Rollen und Spritzen;

Mitwirken bei Lackier-, Strukturierungs- und Klebearbeiten

Malereibetrieb:

Betrieb und Baustelle

Mitarbeit bei der Planung und Erstellung von Werk- oder Bewehrungsplänen für ein Wohn-, Büro- oder Geschäftshaus und bei Vermessungs- und Aufmaßarbeiten; Anwendung von Building Information Modeling (BIM)

Architektur-, Ingenieurbüro:

Baustelle

Mitarbeit bei Einmessung und Herstellung von Gründungen, Spundwänden, Brücken, Kanalisation, Kläranlagen

Tiefbauunternehmen:

Baustelle

Mitarbeit bei der Sanierung und Renovierung von Bestandsgebäuden sowie bei der Umwelt- und Nachhaltigkeitsplanung im Bauwesen

Bauunternehmen:

Architektur-, Ingenieurbüro

5.3
Elektro- und Informationstechnik
Tätigkeitsbereiche Praktikumsstellen

Mitarbeit bei der Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung von elektrischen Anlagen zur Energieversorgung in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Gebäudeleitanlagen und Erstellung von kleinen Computernetzen

Elektroinstallationsbetrieb

Mitarbeit bei Wartung, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, bei Reparaturen von Verstärkeranlagen bzw. Telekommunikationsanlagen, Signalaufzeichnungsanlagen bzw. -geräten, Anlagen mit digitaler Steuerungstechnik, Mikrocomputeranlagen

Rundfunk- und fernsehtechnischer Betrieb

Mitarbeit bei Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von elektrischen Industrieanlagen, Gleichstrom- und Drehstrommaschinenantrieben, Bauteilen der Steuerungs- und Regelungstechnik, leistungs-elektronischen Geräten, Geräten zur Gleichrichtung und Spannungsstabilisierung

Industrie:

Anlagen- und Betriebstechnik

Mitarbeit bei Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von Geräten zum Erfassen, Übertragen und Verarbeiten von Daten, von Endgeräten der TK-Technik, von Bauteilen zur Erzeugung von periodischen Signalen, Bauteilen der Mikrocomputertechnik

Industrie:

Informations- und Funktechnik

Mitarbeit bei Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von elektrischen bzw. elektronischen Transformatoren (auch Sonderbauformen), Sonder- und Gleichstrommotoren, elektrischen Drehfeldmaschinen, Bauteilen der Digitaltechnik und Antriebsanlagen

Elektromaschinenbaubetrieb,

elektromechanischer Betrieb

Mitarbeit bei Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von Bauteilen der Prozesstechnik von Geräten zum Erfassen, Übertragen und Verarbeiten von Daten in automatischen Fertigungssystemen, (Automatisierungstechnik) von Bauteilen zum Messen von nicht elektrischen Größen, von Bauteilen der Mikrocomputertechnik

Industrie/Industrieelektronik:

Produktions- und Gerätetechnik

5.4
Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften
Tätigkeitsbereiche Praktikumsstellen

Zubereitung von Speisen, Erstellen von Speiseplänen, Mitwirken beim Einkauf und der Auswahl geeigneter Rohstoffe

Gastronomischer Betrieb, Großhaushalt:

Küche

Mitarbeit bei allen wesentlichen Arbeiten in Service und Empfang

Gastronomischer Betrieb:

Restaurant, Etage

Selbstständiges Erledigen der Arbeiten in Wäsche- und Hauspflege

Hotel:

Wäscherei, Etage

Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, Salaten und sonstigen Fleischereiprodukten,

Beurteilen und Auswählen unter Anleitung unterschiedlicher Fleischteile und Qualitäten für die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterverarbeitung in Produktion und Verkauf

Fleischerei, Wurstküche

Arbeit im Verkauf

Metzgerei, Fleischerei, Bäckerei, Konditorei

Herstellung von Bäckerei- und Konditoreiprodukten;

Einkauf und Beurteilung unter Anleitung der Qualität der Rohstoffe

Bäckerei, Konditorei:

Backstube

Mitarbeit bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln

Lebensmittelindustrie

Mitarbeit in öffentlichen Einrichtungen

Wesentliche Abteilungen von Verbraucherzentralen, Haushalts- und Energieberatungsstellen sowie Einrichtungen der Lebensmittelüberwachung

Ausschließlich in Verbindung mit dem Unterrichtsfach Chemie kann das Praktikum bis zu 16 Wochen im Berufsfeld Chemie absolviert werden.

5.5
Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Tätigkeitsbereiche Praktikumsstellen

Einblick und Mitarbeit bei der Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation von Pflege

  1. a)Stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen der Pflege
  • Krankenhäuser: z. B. Innere Medizin, Chirurgie, Intensivmedizin, (Kinder-) Notfallambulanz, Augenheilkunde, Akutgeriatrie, Onkologie, Urologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pädiatrie, Kinder und Jugendchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, HNO, Dermatologie, Neurologie, Orthopädie, Palliativmedizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, OP-Bereich
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, z. B. geriatrische Rehabilitation
  • Fachkliniken für Suchterkrankungen
  • Altenwohnheime, Altenpflegeheime, betreutes Wohnen, ambulante Dienste, Sozialstationen

oder

  1. b)Einrichtungen im Rettungsdienst

oder

  1. c)Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung, z. B. Wohnheime für Menschen mit Behinderung

oder

  1. d)Ambulante Einrichtungen: Arztpraxen, Tierarztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapie, Massage (gemäß § 3 MPhG), Logopädie, Podologie, Ergotherapie, Diätassistenz

oder

  1. e)Einrichtungen zur medizinischen Diagnostik: Radiologie, Labore

oder

  1. f)Einrichtungen der Orthopädietechnik, Orthoptik, Orthopädieschuhtechnik

Pflegerische Versorgung (Kranken-, Kinderkranken-, Altenpflege) in der stationären, teilstationären und ambulanten Grund- und Behandlungspflege

Übernahme abgegrenzter Aufgaben in der pflegerischen Versorgung (z. B. Grundpflege, Aufnahmegespräche)

Teilnahme an Dienst- und Teambesprechungen (Einblick in die Arbeitsorganisation; Kenntnis der Rechtsgrundlagen zu Dokumentation, Arbeitssicherheit, Hygiene etc.; Einblick in die Organisation stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen im Gesundheitswesen; Einblick in die Trägerstruktur und Finanzierung; Berufsverbände)

Einblick und Mithilfe bei der pflegerischen und medizinische Akutversorgung von Notfallpatienten

Einblick in die Bedeutung der Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen, interdisziplinären Team

Therapeutisch-medizinische Versorgung im ambulanten Bereich:

Einblick und Mitarbeit in die Tätigkeitsfelder von Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten und anderen Gesundheitsberufen, wie z. B. Verwaltung und Organisation, Patientenbetreuung und -versorgung,

Einführung in einfache Assistenztätigkeiten (Arzt-, Zahnarztpraxis, Praxen für Physiotherapie, Logopädie, Radiologie, medizinisches Labor)

Einblick in Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung sowie Mitarbeit in der offenen Altenhilfe

Seniorenclubs, Begegnungsstätten

Mitarbeit in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung als Sozialbetreuer, Heilerziehungspfleger etc.

Wohnheime, Förderstätten, Werkstätten

Einblick in die Arbeit von Gesundheitsberufen im Bereich der (Akut)versorgung mit Fokus auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit

Krankenhaus:

Labor, Radiologie, Physiotherapie, Ergotherapie

5.6
Metalltechnik
Tätigkeitsbereiche Praktikumsstellen

Nach Zeichnung einfache Werkstücke anreißen, messen und prüfen,

Spanen von Hand, wie Feilen, Sägen, Gewindeschneiden,

Spanen mit Maschinen (z. B. Bohren, Drehen, Fräsen, auch mit einfachen Programmen an NC-Maschinen)

Industrieller Fertigungsbetrieb:

Lehrwerkstatt

Umformen von Rohren und Blechen,

Fügen von lösbaren Verbindungen wie Schrauben und z-Maßmethode,

Fügen von nicht lösbaren Verbindungen, insbesondere Schweißen,

Mitarbeit im Anlagenbau wie Solartechnik

Handwerklicher Installationsbetrieb:

Werkstatt, Baustelle

Erstellen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen und Fehleranalyse,

Kennenlernen von Wärmebehandlung, Oberflächentechnik, Werkstoffprüfung und Qualitätskontrolle

Industriellen Montagebetrieb:

Lehrwerkstatt

Mitarbeit bei Montage und Instandsetzung von Maschinenanlagen

Industrieller Montagebetrieb

Mitarbeit bei Montage und Instandsetzung von Getrieben, Lenkungen, Bremsanlagen und Fahrzeugelektronik,

Messungen an Motor und Fahrzeug unter Anleitung

Handwerklicher Kfz-Betrieb

Kennenlernen aller Abteilungen eines Fertigungsbetriebs und dabei Einblick in den Zusammenhang von der Auftragsannahme bis zur Produktauslieferung gewinnen

Industrieller Betrieb

Kennenlernen verschiedener Bereiche eines Handwerksbetriebs (Sanitär-, Heizungs- oder Klimatechnik – SHK) und dabei Einblick in den Zusammenhang von der Auftragsannahme bis zur Auftragsdurchführung und Übergabe (Anlageneinweisung) gewinnen

Handwerklicher Betrieb

Mitarbeit bei der Installation unterschiedlicher Anlagen im Bereich SHK: Wärmetechnik (z. B. Wärmeerzeugung, Raumlufttechnik, Brennstoffversorgung), Wassertechnik inkl. Regenwassernutzung, Hausleittechnik

Handwerklicher Betrieb

Mitarbeit bei Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an versorgungstechnischen Anlagen

Handwerklicher Betrieb

5.7
Sozialpädagogik
Tätigkeitsbereiche Praktikumsstellen

Hospitation bei Klientenkontakten

  1. a)Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe:
  • Kinderbetreuung: Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Kinderhort
  • Einrichtungen der Jugendarbeit, z. B. Jugendzentren, Jugendtreffs, Jugendbildungsstätten; betreute Ferienfreizeiten1, Jugendaustausch, Spielmobil, Kinder- und Jugenderholung
  • Einrichtungen der Jugendsozialarbeit: Jugendberufshilfe, aufsuchende Jugendsozialarbeit, Jugendmigrationsdienste, Schulsozialarbeit
  • Einrichtungen der Familienförderung: Familienbildungsstätten, Familienfreizeiten, Familienerholung
  • Einrichtungen der Familienhilfe: Beratungsstellen, Heimerziehung, betreute Wohnformen, sozialpädagogische Familienhilfe, Mutter-Kind-Heime

oder:

  1. b)Einrichtungen der Ganztagsbetreuung an Schulen

oder

  1. c)Einrichtungen der Altenhilfe: z. B. Altenwohnheime, Altenpflegeheime, ambulante Dienste, Sozialstationen (überwiegend sozialpädagogische Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung)

oder

  1. d)Einrichtungen der Kranken- und Gesundheitspflege (überwiegend sozialpädagogische Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung): Krankenhäuser, Gesundheitszentren, ambulante Dienste, Rehabilitationseinrichtungen, Fachkliniken für Suchterkrankungen, Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie, Sozialdienste der Kliniken, Kinderkureinrichtungen, Hospize

oder

  1. e)Einrichtungen der sonderpädagogischen Förderung: Heilpädagogische Tagesstätten/Praxen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Wohnheime für Menschen mit Behinderung

oder

  1. f)Einrichtungen der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe

oder

  1. g)Öffentliche Sozialverwaltung, z. B. Jugendämter

oder

  1. h)Einrichtungen der Migrationshilfe/Flüchtlingshilfe

Teilnahme an Arbeits- oder Dienstbesprechungen und Mitwirkung im Team (Einblick in Zielsetzung und Arbeitsorganisation der Praktikumsstätte; Kenntnis der Rechtsgrundlagen der Arbeit, der Trägerstruktur und der Finanzierung; Kenntnis der Konzeption und des methodischen Arbeitsansatzes der Einrichtung; Einblick in die Notwendigkeit und Schwierigkeit zielorientierten, methodischen Arbeitens in der sozialen Arbeit)

Übernahme von abgegrenzten Aufgaben

Einblick in die Besonderheiten professioneller Beziehungsgestaltung:

Kenntnis verschiedener Arten der Gesprächsführung, z. B. zur Motivation, Beratung, Informationserhebung, Mediation und ansatzweise Einübung in die Techniken der Gesprächsführung mit Klienten

Einblick in die Notwendigkeit und methodische Gestaltung von Teambesprechungen und Supervision

Bewusstsein der Problematik einer Erfolgskontrolle bzw. Evaluation sozialer Arbeit

Einsicht in die Notwendigkeit und Formen der Kooperation mit anderen Diensten/Einrichtungen

Schulung der Fähigkeit zur Beobachtung von Einzelnen oder Gruppen

Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit

Erfahrungen mit der Interaktionsform von jüngeren Kindern

Sensibilität für die spezifische Situation der Jugendphase

Einblick in den Prozess der Informationserhebung und Hilfeplanung

Überblick über die Aktenführung und Berichterstattung in der Einrichtung

Überblick über die Bandbreite sozialer Probleme und entsprechende Vorgehensweisen der Sozialverwaltung

Einblick in die Erfordernisse der Sozialstatistik

Datenschutz

5.8
Wirtschaftswissenschaften

Tätigkeitsbereiche

Praktikumsstellen

Einblick in Struktur und Aufgaben einer Einkaufsabteilung, wie z. B. Einkaufsplanung und Einkaufsabwicklung

Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, staatliche und kommunale Verwaltungen. Handwerksbetriebe, deren betrieblicher Umfang eine kaufmännische Verwaltung von mindestens einer Vollzeitstelle umfasst.

Einblick in Struktur und Aufgaben der Lagerhaltung, wie z. B. Warenannahme, Warenlagerung, Bestandsüberwachung

Einblick in Struktur und Aufgaben der Verkaufsabteilung, wie z. B. Verkaufsvorbereitung, Beratung und Verkauf, Verkaufsabrechnung

Einblick in Struktur und Aufgaben der Produktion, wie z. B. Organisation der Produktionswirtschaft, Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung

Einblick in Struktur und Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens, wie z. B. Organisation des Rechnungswesens, Buchführung, Zahlungsverkehr, Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik

Einblick in Struktur und Aufgaben des Personalwesens, wie z. B. Organisation des Personalwesens, Eintritt und Ausscheiden von Arbeitnehmern, Personalverwaltung, Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb, Lohn- und Gehaltsabrechnung

Kennenlernen der Struktur eines Unternehmens des Dienstleistungssektors, Mitarbeit bei typischen Aufgaben

Bitte beachten:

Mit den Zielen des Berufspraktikums nicht vereinbar sind Tätigkeiten, die sich ausschließlich auf Kassieren oder Lieferfahrten o. ä. beziehen.

6.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2030 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Juli 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom 25. April 2017 (KWMBl. S. 152) außer Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor



1)
1Praktika, die im Rahmen der Leitung und Betreuung von Ferienmaßnahmen absolviert werden, werden anerkannt, sofern sie mit mindestens zwei Wochen erbracht wurden. 2Ein Umrechnungsfaktor findet keine Anwendung.