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Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum im Rahmen der
Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. Mai 2025, Az. VII.2-BS9025.0/1/2
1Nach Art. 6 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) entspricht eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen der Ersten Lehramtsprüfung, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.
2In diesem Zusammenhang erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Richtlinien für das zwölfmonatige Berufspraktikum, das für alle Absolventinnen und Absolventen einer Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagoginnen und -pädagogen im Sinne des Art. 6 BayLBG Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen ist. 3Eine darüberhinausgehende Bestätigung über die Notwendigkeit des Berufspraktikums zur Vorlage für Praktikumsbetriebe ist nicht möglich.
1.Ziele und Inhalte des Berufspraktikums
Ziele und Inhalte des Berufspraktikums bestehen darin, Einblicke in die betriebliche Realität der Berufsfelder und Berufe der jeweiligen beruflichen Fachrichtung und in Fragestellungen der innerbetrieblichen Kommunikation und Kooperation zu erhalten.
2.Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensweisen bei der Anerkennung des Berufspraktikums
- Die praktische Tätigkeit muss hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausrichtung der gewählten beruflichen Fachrichtung entsprechen und in geeigneten Unternehmen gleich welcher Rechtsform, Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Einrichtungen verfasster Religionsgemeinschaften oder Betriebsstätten von Angehörigen freier Berufe, sozialen Einrichtungen oder sonstigen geeigneten Institutionen abgeleistet werden (vgl. Nr. 5).
- Der Nachweis der Praktika sollte mittels des vorgegebenen Formblattes erfolgen, auf dem die Praktikumsstellen den genauen Zeitumfang und die Art der Tätigkeit bescheinigen.
- Bescheinigungen über abgeleistete Praktika (Formblatt s. o.) oder Nachweise über eine absolvierte Berufsausbildung (vgl. Nr. 4) sind zur Anerkennung an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München, zu senden.
- Die Anträge auf Anerkennung werden nach Bearbeitung jeweils mit der Entscheidung des Staatsministeriums zurückgesandt.
- Der Nachweis des 48-wöchigen Berufspraktikums ist mit der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen, kann aber bis spätestens 1. Juli (Beginn des Vorbereitungsdienstes September) bzw. 1. Dezember (Beginn des Vorbereitungsdienstes Februar des folgenden Jahres) nachgereicht werden.
- Es wird empfohlen, zumindest einen Teil des Praktikums bereits vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren.
3.Dauer des Praktikums
Für die Dauer des Praktikums gelten folgende Bestimmungen:
- 1Das einjährige Berufspraktikum umfasst nach Abzug einer Zeit von vier Wochen für Erholungsurlaub insgesamt 48 Wochen in Vollzeit. 2Davon sind im Falle des Studiums einer zweiten beruflichen Fachrichtung in dieser Fachrichtung mindestens zwölf Praktikumswochen zu absolvieren.
- 1Das Praktikum kann in Teilabschnitten abgeleistet werden. 2Die Mindestdauer eines Praktikumsabschnitts beträgt grundsätzlich vier Wochen. 3In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. 4Die Begründung wird zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung des Praktikums vorgelegt.
- 1Das Praktikum ist grundsätzlich in Vollzeit zu erbringen. 2Als Vollzeit gilt die branchenübliche wöchentliche Arbeitszeit. 3Die Dauer verlängert sich entsprechend, wenn die fachpraktische Tätigkeit in Teilzeit erbracht wird. 4Um den Ausbildungszielen auch in der Teilzeitform gerecht zu werden, soll der Mindestumfang in Höhe von 50 % der branchenüblichen wöchentlichen Arbeitszeit nicht unterschritten werden.
- Ausfallzeiten durch Krankheit oder andere Gründe sind nachzuholen.
4.Anrechnung von Ausbildungszeiten und Zeiten beruflicher Tätigkeit
- 1Das Praktikum kann durch eine einschlägige, abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz bzw. durch eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung ersetzt werden. 2Einschlägig ist eine Berufsausbildung, wenn der Ausbildungsberuf dem Berufsfeld angehört, das der beruflichen Fachrichtung des bzw. der Studierenden entspricht.
- Einschlägige Tätigkeiten können wie folgt angerechnet werden:
- Berufstätigkeit
- Werkstudierendentätigkeit
- Praktisches Studiensemester einer Hochschule mit bis zu 24 Wochen
- Praktika im Ausland mit bis zu 24 Wochen
- Fachpraktische Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule in vollem Umfang von bis zu 18 Wochen
- Praktische Tätigkeiten im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit, für die in einem Betrieb oder einer Einrichtung die Anwesenheit erforderlich ist, mit bis zu jeweils vier Wochen
- Tätigkeiten im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres bzw. Bundesfreiwilligendienstes
- mit bis zu 42 Wochen bei Nachweis eines vollen Jahres
- bei weniger als einem Jahr nach individueller Prüfung
- Nicht einschlägige Tätigkeiten, die während des Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres bzw. Bundesfreiwilligendienstes im Zeitraum von einem halben Jahr bis zu einem Jahr erbracht werden, werden mit 8 Wochen angerechnet.
- 1Nicht einschlägige Berufsausbildungen gemäß Berufsbildungsgesetz können mit bis zu 24 Wochen auf das Berufspraktikum angerechnet werden. 2Analoges gilt für nicht einschlägige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildungen.
5.Ausbildungsinhalte
1Die Praktikumsstellen sind aus den nachfolgend aufgeführten Übersichten auszuwählen. 2Es wird empfohlen, die Praktika in mehreren Tätigkeitsbereichen zu absolvieren.
- 5.1
- Agrarwirtschaft
Hinweis: 1Sinnvoll ist es, einen Teil des landwirtschaftlichen Praktikums während einer Vegetationsperiode zu absolvieren. 2Eine Schwerpunktbildung sollte erkennbar sein.
Tätigkeitsbereiche | Praktikumsstellen |
Mitarbeit in der Tierhaltung sowie bei der Produktion pflanzlicher Erzeugnisse des Ackerbaus und Grünlands | Landwirtschaftliche Betriebe: Lohnunternehmen |
Teilnahme an einem Tierhaltungslehrgang, einem Landmaschinenlehrgang und an pflanzenbaulichen Schulungstagen | Lehranstalt: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Mitarbeit im Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, in einer Baumschule |
Betrieb |
Teilnahme am Lehrgang „Technik im Gartenbau“ |
Lehranstalt |
Mitarbeit in der Pflanzenpflege und beim Gestalten und Verkauf floristischer Werkstücke |
Blumenfachgeschäft |
Mitarbeit in weiteren Berufen des Berufsfelds Agrarwirtschaft, wie z. B. Pferdewirt, Tierwirt, Tierpfleger, Winzer, Fischwirt, Fachkraft für Agrarservice, Forstwirt, Molkereifachmann, Milchwirtschaftlicher Laborant |
Landwirtschaft, Gartenbau |
Mitarbeit in weiteren Fachrichtungen des Gartenbaus, wie z. B. Stauden- und Friedhofsgärtnerei, Obstbau |
Gartenbau: Betrieb |
- 5.2
- Bautechnik
Tätigkeitsbereiche | Praktikumsstellen |
Mitarbeit bei der Erstellung eines Rohbaus für ein Wohn-, Büro- oder Geschäftshaus |
Bauunternehmen: Hochbau, Baustelle |
Mitwirken bei Einmess-, Erd-, Schal-, Beton-, Abdichtungs- und Mauerwerksarbeiten |
Bauunternehmen: Baustelle |
Mitarbeit bei Herstellung und Montage eines Dachtragwerks |
Zimmerei: Werkstatt, Baustelle |
Mitarbeit beim Bearbeiten und Verlegen von Fliesen, Natur- oder Kunststein als Boden- und Wandbelag |
Fliesenleger-, Steinmetzbetrieb: Werkstatt, Baustelle |
Mitarbeit bei der handwerklichen Herstellung von Möbeln, Fenstern und Türen und Mitwirken bei Montagearbeiten im Innenausbau |
Schreinerei: Baustelle |
Mitarbeit bei der Untergrundvorbereitung für Beschichtungen und beim Aufbringen von Anstrichstoffen durch verschiedene Techniken, wie z. B. Spachteln, Streichen, Rollen und Spritzen; Mitwirken bei Lackier-, Strukturierungs- und Klebearbeiten |
Malereibetrieb: Betrieb und Baustelle |
Mitarbeit bei der Planung und Erstellung von Werk- oder Bewehrungsplänen für ein Wohn-, Büro- oder Geschäftshaus und bei Vermessungs- und Aufmaßarbeiten; Anwendung von Building Information Modeling (BIM) |
Architektur-, Ingenieurbüro: Baustelle |
Mitarbeit bei Einmessung und Herstellung von Gründungen, Spundwänden, Brücken, Kanalisation, Kläranlagen |
Tiefbauunternehmen: Baustelle |
Mitarbeit bei der Sanierung und Renovierung von Bestandsgebäuden sowie bei der Umwelt- und Nachhaltigkeitsplanung im Bauwesen |
Bauunternehmen: Architektur-, Ingenieurbüro |
- 5.3
- Elektro- und Informationstechnik
Tätigkeitsbereiche | Praktikumsstellen |
Mitarbeit bei der Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung von elektrischen Anlagen zur Energieversorgung in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Beleuchtungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Gebäudeleitanlagen und Erstellung von kleinen Computernetzen |
Elektroinstallationsbetrieb |
Mitarbeit bei Wartung, Funktions- und Sicherheitsprüfungen, bei Reparaturen von Verstärkeranlagen bzw. Telekommunikationsanlagen, Signalaufzeichnungsanlagen bzw. -geräten, Anlagen mit digitaler Steuerungstechnik, Mikrocomputeranlagen |
Rundfunk- und fernsehtechnischer Betrieb |
Mitarbeit bei Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von elektrischen Industrieanlagen, Gleichstrom- und Drehstrommaschinenantrieben, Bauteilen der Steuerungs- und Regelungstechnik, leistungs-elektronischen Geräten, Geräten zur Gleichrichtung und Spannungsstabilisierung |
Industrie: Anlagen- und Betriebstechnik |
Mitarbeit bei Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von Geräten zum Erfassen, Übertragen und Verarbeiten von Daten, von Endgeräten der TK-Technik, von Bauteilen zur Erzeugung von periodischen Signalen, Bauteilen der Mikrocomputertechnik |
Industrie: Informations- und Funktechnik |
Mitarbeit bei Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von elektrischen bzw. elektronischen Transformatoren (auch Sonderbauformen), Sonder- und Gleichstrommotoren, elektrischen Drehfeldmaschinen, Bauteilen der Digitaltechnik und Antriebsanlagen |
Elektromaschinenbaubetrieb, elektromechanischer Betrieb |
Mitarbeit bei Planung, Erstellung, Funktions- und Sicherheitsprüfung, Wartung und Reparatur von Bauteilen der Prozesstechnik von Geräten zum Erfassen, Übertragen und Verarbeiten von Daten in automatischen Fertigungssystemen, (Automatisierungstechnik) von Bauteilen zum Messen von nicht elektrischen Größen, von Bauteilen der Mikrocomputertechnik |
Industrie/Industrieelektronik: Produktions- und Gerätetechnik |
- 5.4
- Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften
Tätigkeitsbereiche | Praktikumsstellen |
Zubereitung von Speisen, Erstellen von Speiseplänen, Mitwirken beim Einkauf und der Auswahl geeigneter Rohstoffe |
Gastronomischer Betrieb, Großhaushalt: Küche |
Mitarbeit bei allen wesentlichen Arbeiten in Service und Empfang |
Gastronomischer Betrieb: Restaurant, Etage |
Selbstständiges Erledigen der Arbeiten in Wäsche- und Hauspflege |
Hotel: Wäscherei, Etage |
Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren, Salaten und sonstigen Fleischereiprodukten, Beurteilen und Auswählen unter Anleitung unterschiedlicher Fleischteile und Qualitäten für die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterverarbeitung in Produktion und Verkauf |
Fleischerei, Wurstküche |
Arbeit im Verkauf |
Metzgerei, Fleischerei, Bäckerei, Konditorei |
Herstellung von Bäckerei- und Konditoreiprodukten; Einkauf und Beurteilung unter Anleitung der Qualität der Rohstoffe |
Bäckerei, Konditorei: Backstube |
Mitarbeit bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln |
Lebensmittelindustrie |
Mitarbeit in öffentlichen Einrichtungen |
Wesentliche Abteilungen von Verbraucherzentralen, Haushalts- und Energieberatungsstellen sowie Einrichtungen der Lebensmittelüberwachung |
Ausschließlich in Verbindung mit dem Unterrichtsfach Chemie kann das Praktikum bis zu 16 Wochen im Berufsfeld Chemie absolviert werden. |
- 5.5
- Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Tätigkeitsbereiche | Praktikumsstellen |
Einblick und Mitarbeit bei der Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation von Pflege |
oder
oder
oder
oder
oder
|
Pflegerische Versorgung (Kranken-, Kinderkranken-, Altenpflege) in der stationären, teilstationären und ambulanten Grund- und Behandlungspflege |
|
Übernahme abgegrenzter Aufgaben in der pflegerischen Versorgung (z. B. Grundpflege, Aufnahmegespräche) |
|
Teilnahme an Dienst- und Teambesprechungen (Einblick in die Arbeitsorganisation; Kenntnis der Rechtsgrundlagen zu Dokumentation, Arbeitssicherheit, Hygiene etc.; Einblick in die Organisation stationärer, teilstationärer und ambulanter Einrichtungen im Gesundheitswesen; Einblick in die Trägerstruktur und Finanzierung; Berufsverbände) |
|
Einblick und Mithilfe bei der pflegerischen und medizinische Akutversorgung von Notfallpatienten |
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Einblick in die Bedeutung der Zusammenarbeit in einem multiprofessionellen, interdisziplinären Team |
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Therapeutisch-medizinische Versorgung im ambulanten Bereich: Einblick und Mitarbeit in die Tätigkeitsfelder von Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten und anderen Gesundheitsberufen, wie z. B. Verwaltung und Organisation, Patientenbetreuung und -versorgung, Einführung in einfache Assistenztätigkeiten (Arzt-, Zahnarztpraxis, Praxen für Physiotherapie, Logopädie, Radiologie, medizinisches Labor) |
|
Einblick in Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung sowie Mitarbeit in der offenen Altenhilfe |
Seniorenclubs, Begegnungsstätten |
Mitarbeit in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung als Sozialbetreuer, Heilerziehungspfleger etc. |
Wohnheime, Förderstätten, Werkstätten |
Einblick in die Arbeit von Gesundheitsberufen im Bereich der (Akut)versorgung mit Fokus auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit |
Krankenhaus: Labor, Radiologie, Physiotherapie, Ergotherapie |
- 5.6
- Metalltechnik
Tätigkeitsbereiche | Praktikumsstellen |
Nach Zeichnung einfache Werkstücke anreißen, messen und prüfen, Spanen von Hand, wie Feilen, Sägen, Gewindeschneiden, Spanen mit Maschinen (z. B. Bohren, Drehen, Fräsen, auch mit einfachen Programmen an NC-Maschinen) |
Industrieller Fertigungsbetrieb: Lehrwerkstatt |
Umformen von Rohren und Blechen, Fügen von lösbaren Verbindungen wie Schrauben und z-Maßmethode, Fügen von nicht lösbaren Verbindungen, insbesondere Schweißen, Mitarbeit im Anlagenbau wie Solartechnik |
Handwerklicher Installationsbetrieb: Werkstatt, Baustelle |
Erstellen von hydraulischen und pneumatischen Steuerungen und Fehleranalyse, Kennenlernen von Wärmebehandlung, Oberflächentechnik, Werkstoffprüfung und Qualitätskontrolle |
Industriellen Montagebetrieb: Lehrwerkstatt |
Mitarbeit bei Montage und Instandsetzung von Maschinenanlagen |
Industrieller Montagebetrieb |
Mitarbeit bei Montage und Instandsetzung von Getrieben, Lenkungen, Bremsanlagen und Fahrzeugelektronik, Messungen an Motor und Fahrzeug unter Anleitung |
Handwerklicher Kfz-Betrieb |
Kennenlernen aller Abteilungen eines Fertigungsbetriebs und dabei Einblick in den Zusammenhang von der Auftragsannahme bis zur Produktauslieferung gewinnen |
Industrieller Betrieb |
Kennenlernen verschiedener Bereiche eines Handwerksbetriebs (Sanitär-, Heizungs- oder Klimatechnik – SHK) und dabei Einblick in den Zusammenhang von der Auftragsannahme bis zur Auftragsdurchführung und Übergabe (Anlageneinweisung) gewinnen |
Handwerklicher Betrieb |
Mitarbeit bei der Installation unterschiedlicher Anlagen im Bereich SHK: Wärmetechnik (z. B. Wärmeerzeugung, Raumlufttechnik, Brennstoffversorgung), Wassertechnik inkl. Regenwassernutzung, Hausleittechnik |
Handwerklicher Betrieb |
Mitarbeit bei Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an versorgungstechnischen Anlagen |
Handwerklicher Betrieb |
- 5.7
- Sozialpädagogik
Tätigkeitsbereiche | Praktikumsstellen |
Hospitation bei Klientenkontakten |
oder:
oder
oder
oder
oder
oder
oder
|
Teilnahme an Arbeits- oder Dienstbesprechungen und Mitwirkung im Team (Einblick in Zielsetzung und Arbeitsorganisation der Praktikumsstätte; Kenntnis der Rechtsgrundlagen der Arbeit, der Trägerstruktur und der Finanzierung; Kenntnis der Konzeption und des methodischen Arbeitsansatzes der Einrichtung; Einblick in die Notwendigkeit und Schwierigkeit zielorientierten, methodischen Arbeitens in der sozialen Arbeit) |
|
Übernahme von abgegrenzten Aufgaben |
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Einblick in die Besonderheiten professioneller Beziehungsgestaltung: Kenntnis verschiedener Arten der Gesprächsführung, z. B. zur Motivation, Beratung, Informationserhebung, Mediation und ansatzweise Einübung in die Techniken der Gesprächsführung mit Klienten |
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Einblick in die Notwendigkeit und methodische Gestaltung von Teambesprechungen und Supervision |
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Bewusstsein der Problematik einer Erfolgskontrolle bzw. Evaluation sozialer Arbeit |
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Einsicht in die Notwendigkeit und Formen der Kooperation mit anderen Diensten/Einrichtungen |
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Schulung der Fähigkeit zur Beobachtung von Einzelnen oder Gruppen |
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Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit |
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Erfahrungen mit der Interaktionsform von jüngeren Kindern |
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Sensibilität für die spezifische Situation der Jugendphase |
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Einblick in den Prozess der Informationserhebung und Hilfeplanung |
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Überblick über die Aktenführung und Berichterstattung in der Einrichtung |
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Überblick über die Bandbreite sozialer Probleme und entsprechende Vorgehensweisen der Sozialverwaltung |
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Einblick in die Erfordernisse der Sozialstatistik |
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Datenschutz |
- 5.8
- Wirtschaftswissenschaften
Tätigkeitsbereiche |
Praktikumsstellen |
Einblick in Struktur und Aufgaben einer Einkaufsabteilung, wie z. B. Einkaufsplanung und Einkaufsabwicklung |
Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, staatliche und kommunale Verwaltungen. Handwerksbetriebe, deren betrieblicher Umfang eine kaufmännische Verwaltung von mindestens einer Vollzeitstelle umfasst. |
Einblick in Struktur und Aufgaben der Lagerhaltung, wie z. B. Warenannahme, Warenlagerung, Bestandsüberwachung |
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Einblick in Struktur und Aufgaben der Verkaufsabteilung, wie z. B. Verkaufsvorbereitung, Beratung und Verkauf, Verkaufsabrechnung |
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Einblick in Struktur und Aufgaben der Produktion, wie z. B. Organisation der Produktionswirtschaft, Fertigungsplanung, Arbeitsvorbereitung |
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Einblick in Struktur und Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens, wie z. B. Organisation des Rechnungswesens, Buchführung, Zahlungsverkehr, Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik |
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Einblick in Struktur und Aufgaben des Personalwesens, wie z. B. Organisation des Personalwesens, Eintritt und Ausscheiden von Arbeitnehmern, Personalverwaltung, Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb, Lohn- und Gehaltsabrechnung |
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Kennenlernen der Struktur eines Unternehmens des Dienstleistungssektors, Mitarbeit bei typischen Aufgaben |
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Bitte beachten: Mit den Zielen des Berufspraktikums nicht vereinbar sind Tätigkeiten, die sich ausschließlich auf Kassieren oder Lieferfahrten o. ä. beziehen. |
6.Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2030 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Juli 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom 25. April 2017 (KWMBl. S. 152) außer Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor