Abschlussprüfung 2026 an Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 22. Mai 2025, Az. VII.4-BS9500.0-4/47/4
- 1.
- Die Abschlussprüfung 2026 findet an den Wirtschaftsschulen gemäß folgendem Zeitplan statt:
Fach |
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Übungsunternehmen: |
Themenfestlegung Abgabetermin Prüfungsgespräche |
Freitag, 13. Februar 2026 Freitag, 17. April 2026 Freitag, 8. Mai 2026 bis |
Englisch: |
Prüfungszeitraum |
Freitag, 15. Mai 2026 bis |
Übungsunternehmen: |
Prüfungszeitraum |
Freitag, 8. Mai 2026 bis |
Deutsch |
Prüfungstermin |
Donnerstag, 18. Juni 2026 |
Mathematik |
Prüfungstermin |
Freitag, 19. Juni 2026 |
Englisch: |
Prüfungstermin |
Montag, 22. Juni 2026 |
Ersatzfremdsprache |
Prüfungstermin |
Dienstag, 23. Juni 2026 |
Betriebswirtschaftliche Steuerung |
Prüfungstermin |
Mittwoch, 24. Juni 2026 |
- 2.
- Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zu den einzelnen Prüfungen ergehen durch ein gesondertes Schreiben.
- 3.
- Für die Abschlussprüfung 2026 gilt:
- 3.1
- Die Durchführung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
- 3.2
- Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
- 4.
- Beurlaubung von Schülern der Abschlussklasse an öffentlichen Wirtschaftsschulen
- 4.1
- Die Schulleiter der öffentlichen Wirtschaftsschulen können die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen nach Beendigung aller Prüfungen, frühestens ab dem 15. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Die betroffenen Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig zu verständigen.
- 4.2
- Der letzte Schultag der Abschlussschüler/-innen ist der Tag in der Woche vor Beginn der Sommerferien, der durch seine Benennung dem letzten regulären Unterrichtstag entspricht.
- 4.3
- Der letzte Schultag ist zugleich der Entlassungs- und Zeugnistermin.
- 4.4
- Den Trägern privater Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 24