Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen Beruflichen Oberschulen
(Fachoberschulen und Berufsoberschulen)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Juni 2025, Az. VII.7-BP9001.1-6/72/7
- 1. Die Funktion der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters (m/w/d) der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern, Dienststelle Straubing, ist mit Wirkung vom 1. August 2025 neu zu besetzen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ist grundsätzlich möglich, sofern die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Mitarbeiterin/Der Mitarbeiter unterstützt die Ministerialbeauftragte
- bei der Beratung der Schulen,
- in Fragen der Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung der Schulen,
- bei der Wahrnehmung von Aufgaben der unmittelbaren Schulaufsicht,
- bei der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der externen Evaluation,
- bei weiteren, der Ministerialbeauftragten zugewiesenen Aufgaben.
Das Aufgabengebiet der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Mitwirkung bei der Organisation der Prüfungen
- Klärung schul- und dienstrechtlicher Fragestellungen
- Behandlung von Anfragen und Beschwerden
- Beratung in Fragen der Inklusion, der Einzelinklusion sowie des Nachteilsausgleiches und Notenschutzes, sowie Prüfung entsprechender Anträge
- Prüfung von Anträgen der Privatschulen (u. a. Genehmigung von Lehrpersonal)
- Planung und Organisation der Direktorentagungen und weiteren Dienstbesprechungen auf MB-Ebene
Erwartet werden von der Bewerberin/vom Bewerber:
- mehrjährige Unterrichtserfahrung an der Beruflichen Oberschule
- überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
- sehr gute Kenntnisse im Schul- und Dienstrecht und der Schulorganisation
- fundierte EDV-Kenntnisse
- Fähigkeit und Offenheit, sich rasch in neue Aufgaben einzuarbeiten
- ausgeprägte Organisationsfähigkeit
- hohe Kooperationsbereitschaft
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit
- ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft
Von Vorteil sind Erfahrungen
- im Bereich der Schulentwicklung,
- in der Organisation von Verwaltungsabläufen,
- in der Lehreraus- und/oder -fortbildung.
- 2. Die Funktion der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters (m/w/d) in der Schulleitung und zugleich Mitglied der erweiterten Schulleitung an der Therese-von-Bayern-Schule München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Mitarbeit bei Einsatz-, Stunden- und Vertretungsplanung
- Mitarbeit bei der Organisation der Anmeldungen, Klasseneinteilungen und Abschlussprüfungen
- Betreuung, Pflege und Weiterentwicklung der in der Schulverwaltung eingesetzten IT-Programme und Datenbanken (u. a. „München-Atlantis“, Infoportal, SchulantragOnline, Untis, WebUntis, WinLD)
- Zuständigkeit für die Implementierung von ASV
- Mitarbeit beim Notenmanagement zu Zeugnisterminen und bei der Zeugniserstellung
- Koordination und Organisation von schulinternen Veranstaltungen
- Sicherheitsmanagement und Gebäudeverwaltung
- Im Übrigen gelten bzgl. der Funktion Mitglied der erweiterten Schulleitung die Regelungen des § 28 LDO.
Vorausgesetzt werden:
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themengebiete schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
- Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Freude, in einem Schulleitungsteam innovativ zu arbeiten
- hohe Verantwortungsbereitschaft, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- hohe kommunikative und soziale Kompetenzen:
Die Fähigkeit zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den weiteren Funktionsträgern der Schule, dem Kollegium und dem Sekretariat ist unverzichtbar.
Weiterhin erwünscht sind:
- mehrjährige Erfahrungen in der Tätigkeit als Mitglied der erweiterten Schulleitung
- fundierte Kenntnisse und Praxiserfahrung mit den erforderlichen IT-Programmen (u. a. der Atlantis-Version der Landeshauptstadt München)
- 3. Die Funktion der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters (m/w/d) in der Schulleitung an der Beruflichen Oberschule Nürnberg 2, Staatliche Fachoberschule, ist mit Wirkung vom 1. August 2025 neu zu besetzen.
Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:
- Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung
- Mitorganisation der Wahlpflichtfächer und des Förderunterrichtes
- Optimierung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen mit Hilfe der in der Schulverwaltung eingesetzten IT-Programme, Datenbanken und Portale (z. B. Untis, WebUntis, ASV, Infoportal, BayCS)
- Mitarbeit bei der Optimierung der Verwaltungs- und Kommunikationsstrukturen in der Schulverwaltung
- Erstellung und Übermittlung von statistischen Daten in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, der MB-Dienststelle, dem Landesamt für Statistik sowie dem Schulaufwandsträger
- Mitarbeit bei der Zeugniserstellung
- Mitorganisation der Abschlussprüfungen
- Mitkoordination von externen Prüfungen
- Koordination und Organisation von schulischen Veranstaltungen
- Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen
Vorausgesetzt werden:
- Überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und sehr hohe Verantwortungsbereitschaft
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten
- hohe kommunikative und soziale Kompetenzen:
Die Fähigkeit zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Schulleitungsteams, den weiteren Funktionsträgern der Schule, dem Kollegium und dem Sekretariat ist unverzichtbar. - mehrjährige Erfahrung mit Unterricht und Kenntnisse im Schulrecht an der Beruflichen Oberschule
- Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Schul- und Organisationsentwicklung
Weiterhin erwünscht ist:
- überdurchschnittliche IT-Kompetenz
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an einer Beruflichen Oberschule und jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass die künftige Funktionsinhaberin/der künftige Funktionsinhaber am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.
Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei der/dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Ministerialbeauftragten einzureichen. Bei Bewerbungen, die mit einer Versetzung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unmittelbaren Schulaufsichtsbehörde verbunden sind, ist eine Zweitschrift der für die Stammschule zuständigen Regierung bzw. der/dem für die Stammschule zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
- a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die zuständige Ministerialbeauftragte/den zuständigen Ministerialbeauftragten weiterleitet.
Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.
- b)von der/dem zuständigen Ministerialbeauftragten, in deren/dessen Bereich die Stelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.
Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften über die an der jeweiligen Schule üblichen Kommunikationswege bekannt.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor