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Änderung der Bekanntmachung über
Medien- und KI-Budget für bayerische Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. Juni 2025, Az. I.3-BS1356.7/7/159
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Medien- und KI-Budget für bayerische Schulen vom 23. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 359) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 5 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 1 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2026“ ersetzt.
- 1.1.2
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Hiervon abweichend wird der vorzeitige Vorhabenbeginn für das Kalenderjahr 2024 ab dem 15. Juli 2024 und für das Kalenderjahr 2025 ab dem 1. November 2024 zugelassen.“
- 1.2
- Nr. 6.5 wird wie folgt gefasst:
- „6.5
- Bewilligungszeitraum
1Der Bewilligungszeitraum reicht vom Zeitpunkt der Bewilligung bzw. des zugelassenen vorzeitigen Vorhabenbeginns bis zum Ende des Kalenderjahres, auf das sich der Antrag bezieht. 2Für das Kalenderjahr 2024 gilt abweichend von Satz 1, dass der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des Kalenderjahres reicht, in dem der Antrag gestellt wurde.“
- 1.3
- In Nr. 6.6 Satz 4 wird die Angabe „soll“ durch die Angabe „kann“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 6.7 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- In Satz 3 wird die Angabe „Mai“ durch die Angabe „Oktober“ ersetzt.
- 1.4.2
- Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 angefügt:
„4Für das Kalenderjahr 2025 gilt abweichend von Satz 2, dass der Antrag frühestens ab Bereitstellung des Verfahrens gestellt werden kann.“
- 1.5
- Nr. 6.10 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Der Nachweis der Verwendung ist in elektronischer Form über das vom Landesamt für Schule bereitgestellte Verfahren einzureichen.“
- 1.5.2
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 1.6
- Nr. 6.11 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- Der Wortlaut nach der Überschrift wird Satz 1.
- 1.6.2
- Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
„2Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist grundsätzlich zu vermeiden.“
- 1.7
- In Nr. 7 Satz 2 wird nach der Angabe „Satz 3“ die Angabe „und 4“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 18. Juni 2025 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor