2030-WK
Änderung der Bekanntmachung über die Zuständigkeitsregelungen für den
Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für
Wissenschaft und Kunst (Zust-AN-WKM)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 16. Juni 2025, Az. K.3-K4132.0/3/247
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Zuständigkeitsregelungen für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (Zust-AN-WKM) vom 28. November 2006 (KWMBl. I S. 361), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 25. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 487) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.1.1 wird wie folgt gefasst:
- „1.1.1
- die Hochschulen
Art. 31 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 und Art. 33 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes bleiben unberührt,“
- 1.2
- Nr. 1.1.2 wird aufgehoben.
- 1.3
- Nr. 1.1.3 wird aufgehoben.
- 1.4
- Nr. 1.1.4 wird Nr. 1.1.2 und wie folgt gefasst:
- „1.1.2
- die Universitätsklinika
jeweils für die wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinn von Art. 15 Abs. 3 Nr. 4 des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes,“
- 1.5
- Nr. 1.1.5 wird aufgehoben.
- 1.6
- Nr. 1.1.6 wird Nr. 1.1.3.
- 1.7
- Nr. 1.2.1.4 wird wie folgt gefasst:
- „1.2.1.4
- die Staatliche Museumsagentur Bayern auch im Dienstbereich der Staatlichen Museen und Sammlungen,“
- 1.8
- Nr. 1.2.1.5 wird aufgehoben.
- 1.9
- Die Nrn. 1.2.1.6 bis 1.2.1.10 werden die Nrn. 1.2.1.5 bis 1.2.1.9.
- 1.10
- Nr. 1.2.2 wird wie folgt gefasst:
- „1.2.2
- Bei den in Nrn. 1.2.1.1, 1.2.1.2 und 1.2.1.5 bis 1.2.1.9 genannten Dienststellen erstreckt sich die Zuständigkeit nach Nr. 1.2.1 über die dort angegebenen Entgeltgruppen hinaus bis einschließlich Entgeltgruppe 15 TV-L (ausgenommen Verwaltungsleiter und Verwaltungsleiterinnen beziehungsweise Direktoren und Direktorinnen).“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 in Kraft.
Stephanie Jacobs
Ministerialdirektorin