2235.1.1.1-K
Änderung der Bekanntmachung über die Hilfsmittel
bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien
und Kollegs im neunjährigen Gymnasium
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. Juni 2025, Az. VI.9-BS5400.0/31/19
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17. März 2023 (BayMBl. Nr. 150), die durch Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 369) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Nr. 1.10 wird die Angabe „Regelungen hinsichtlich des Übergangs von den vormaligen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen werden durch KMS getroffen;“ gestrichen.
- 1.1.2
- In Nr. 1.11 wird die Angabe „bis einschließlich Schuljahr 2024/2025 in Jahrgangsstufe 11;“ gestrichen.
- 1.1.3
- In Nr. 1.12 wird die Angabe „; Regelungen hinsichtlich des Übergangs von den vormaligen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen werden durch KMS getroffen“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 5 Satz 2 wird nach der Angabe „Hilfsmitteln“ die Angabe „– mit Ausnahme von Nr. 1.1.2 –“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor