Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 282 vom 09.07.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 58874fe5daa8d6557fe990d6a18b1e4e7b86c7fe08ff0d5b63df3620b4f31c62

Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Allgemeines

2235.1.1.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Hilfsmittel
bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien
und Kollegs im neunjährigen Gymnasium

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Juni 2025, Az. VI.9-BS5400.0/31/19

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen an bayerischen Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs vom 17. März 2023 (BayMBl. Nr. 150), die durch Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 369) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Nr. 1.10 wird die Angabe „Regelungen hinsichtlich des Übergangs von den vormaligen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen werden durch KMS getroffen;“ gestrichen.
1.1.2
In Nr. 1.11 wird die Angabe „bis einschließlich Schuljahr 2024/2025 in Jahrgangsstufe 11;“ gestrichen.
1.1.3
In Nr. 1.12 wird die Angabe „; Regelungen hinsichtlich des Übergangs von den vormaligen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen werden durch KMS getroffen“ gestrichen.
1.2
In Nr. 5 Satz 2 wird nach der Angabe „Hilfsmitteln“ die Angabe „– mit Ausnahme von Nr. 1.1.2 –“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor