2038.3.3.2-J
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die Zweite Juristische Staatsprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
– Landesjustizprüfungsamt –
vom 26. Juni 2025, Az. G/PA - 2230 - IX - 7612/2021
- 1.
- Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Zweite Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung ZJS) vom 15. Oktober 2003 (JMBl. S. 204), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. April 2025 (BayMBl. Nr. 228) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Abschnitt II Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
- „1.
- Andere Hilfsmittel, auch Rechner, Mobiltelefone, Smartwatches und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht zugelassen.“
- 1.2
- Abschnitt IV Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
- „1.
- Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind, außer in dem in Abschnitt I Nr. 1.7 genannten Hilfsmittel (Kalender), bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft.