Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 285 vom 09.07.2025

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.2-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Juristen

2038.3.3.2-J

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung für die Zweite Juristische Staatsprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

– Landesjustizprüfungsamt –

vom 26. Juni 2025, Az. G/PA - 2230 - IX - 7612/2021

1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Zweite Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung ZJS) vom 15. Oktober 2003 (JMBl. S. 204), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 1. April 2025 (BayMBl. Nr. 228) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Abschnitt II Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„1.
Andere Hilfsmittel, auch Rechner, Mobiltelefone, Smartwatches und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht zugelassen.“
1.2
Abschnitt IV Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„1.
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind, außer in dem in Abschnitt I Nr. 1.7 genannten Hilfsmittel (Kalender), bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft.