320-A
Änderung der Bekanntmachung über die Zahl der Kammern bei den
Arbeitsgerichten und bei den Landesarbeitsgerichten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 25. Juni 2025, Az. A5/0063.01-1/85
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Zahl der Kammern bei den Arbeitsgerichten und bei den Landesarbeitsgerichten vom 7. Oktober 2018 (AllMBl. S. 982) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „17 Abs. 1“ durch die Angabe „35 Abs. 3“ ersetzt.
- 1.1.2
- In Buchst. a wird die Angabe „12“ durch die Angabe „13“ ersetzt.
- 1.1.3
- In Buchst. b wird die Angabe „9“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „35 Abs. 3“ durch die Angabe „17 Abs. 1“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Buchst. a wird die Angabe „11“ durch die Angabe „13“ ersetzt.
- 1.2.3
- In Buchst. b wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
- 1.2.4
- In Buchst. c wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
- 1.2.5
- In Buchst. d wird die Angabe „6“ durch die Angabe „7“ ersetzt.
- 1.2.6
- In Buchst. e wird die Angabe „47“ durch die Angabe „50“ ersetzt.
- 1.2.7
- In Buchst. f wird die Angabe „18“ durch die Angabe „20“ ersetzt.
- 1.2.8
- In Buchst. g wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
- 1.2.9
- In Buchst. h wird die Angabe „10“ durch die Angabe „12“ ersetzt.
- 1.2.10
- In Buchst. i wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
- 1.2.11
- In Buchst. j wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
- 1.2.12
- In Buchst. k wird die Angabe „12“ durch die Angabe „13“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor