Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 286 vom 09.07.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 0d9e77298a330afd02627be5355e07b448ce9f662023ce180826287f02c17092

Verwaltungsvorschrift

320-A
  • Rechtspflege
  • Verfassung und Verfahren der Gerichte für Arbeitssachen
  • Gerichtsorganisation

320-A

Änderung der Bekanntmachung über die Zahl der Kammern bei den
Arbeitsgerichten und bei den Landesarbeitsgerichten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 25. Juni 2025, Az. A5/0063.01-1/85

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Zahl der Kammern bei den Arbeitsgerichten und bei den Landesarbeitsgerichten vom 7. Oktober 2018 (AllMBl. S. 982) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „17 Abs. 1“ durch die Angabe „35 Abs. 3“ ersetzt.
1.1.2
In Buchst. a wird die Angabe „12“ durch die Angabe „13“ ersetzt.
1.1.3
In Buchst. b wird die Angabe „9“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
1.2
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „35 Abs. 3“ durch die Angabe „17 Abs. 1“ ersetzt.
1.2.2
In Buchst. a wird die Angabe „11“ durch die Angabe „13“ ersetzt.
1.2.3
In Buchst. b wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
1.2.4
In Buchst. c wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
1.2.5
In Buchst. d wird die Angabe „6“ durch die Angabe „7“ ersetzt.
1.2.6
In Buchst. e wird die Angabe „47“ durch die Angabe „50“ ersetzt.
1.2.7
In Buchst. f wird die Angabe „18“ durch die Angabe „20“ ersetzt.
1.2.8
In Buchst. g wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
1.2.9
In Buchst. h wird die Angabe „10“ durch die Angabe „12“ ersetzt.
1.2.10
In Buchst. i wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
1.2.11
In Buchst. j wird die Angabe „5“ durch die Angabe „6“ ersetzt.
1.2.12
In Buchst. k wird die Angabe „12“ durch die Angabe „13“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor