Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 287 vom 09.07.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

2032.4-B
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Dienstreisen, Reisekosten

2032.4-B

Änderung über die Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der
Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

vom 10. Juni 2025, Az. Z2-0561-1-9

  1. 1. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern über die Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind, vom 25. Juni 2001 (AllMBl. S. 264) wird wie folgt geändert:

Nr. 5 erhält folgenden Wortlaut:

„Die Pauschvergütung wird monatlich ausbezahlt. Ein Antrag in Textform ist nur in den Monaten erforderlich, in denen eine Kürzung der Pauschvergütung nach den Vorgaben der Nr. 4 zu erfolgen hat.“

  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 15. Juli 2025 in Kraft.

Dr. Thomas Gruber

Ministerialdirektor