2032.4-B
Änderung über die Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der
Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 10. Juni 2025, Az. Z2-0561-1-9
- 1. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern über die Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind, vom 25. Juni 2001 (AllMBl. S. 264) wird wie folgt geändert:
Nr. 5 erhält folgenden Wortlaut:
„Die Pauschvergütung wird monatlich ausbezahlt. Ein Antrag in Textform ist nur in den Monaten erforderlich, in denen eine Kürzung der Pauschvergütung nach den Vorgaben der Nr. 4 zu erfolgen hat.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 15. Juli 2025 in Kraft.
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor