Bewerbungsverfahren und Einstellungsprüfung für die Qualifikation zur
Fachlehrkraft verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung im Schuljahr 2026/2027
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. Juni 2025, Az. VII.2-BS9032.0/14/4
Am 15. September 2026 beginnt die bedarfsbezogene Ausbildung (einjähriger Vorbereitungsdienst bzw. Bewährungsjahr bei Gesundheits- und Pflegeberufen) der Fachlehrkräfte für gewerblich-technische Berufe sowie für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe, für Gesundheitsberufe, für Pflegeberufe und für die Berufsvorbereitung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrkräften, Abteilung IV. Sie richtet sich nach der Qualifikationsverordnung für Fachlehrkräfte verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen (QualVFL) vom 26. August 2021 (GVBl. S. 571), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juli 2023 (GVBl. S. 571) geändert worden ist.
1.Stellenausschreibungen
Die aufgrund der Bedarfe zu besetzenden freien Stellen an beruflichen Schulen bzw. an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung werden in einem Stellenforum ab Montag, 10. November 2025 bis einschließlich Freitag, 12. Dezember 2025 auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter Angabe der benötigten Fachrichtung, der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist ausgeschrieben (Stellenforum siehe folgenden Link):
https://www.lehrer-werden.bayern/fach-und-foerderlehrkraefte/fachlehrkraft-berufliche-schulen
2.Bewerbung und Meldefrist für das Auswahlverfahren
Die Bewerbung ist nur direkt an einer der ausschreibenden Schulen möglich und unter Vorlage der entsprechenden Zeugnisse, des Nachweises der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 12. Dezember 2025 (Ausschlussfrist) alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.
3.Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Fachrichtungen
(Zulassungsvoraussetzungen siehe folgenden Link):
https://www.lehrer-werden.bayern/fach-und-foerderlehrkraefte/fachlehrkraft-berufliche-schulen
4.Auswahlverfahren, Eignungsprüfung
(Leitfaden: Eignungsprüfung für die Qualifikation zur Fachlehrkraft siehe folgenden Link):
https://www.staatsinstitut4.de/files/Bewerber/Leitfaden-Eignungspruefung-Stand-25.08.22.pdf
4.1Geltung der Eignungsprüfung, Wiederholung
Das Ergebnis der Eignungsprüfung gilt für Bewerberinnen und Bewerber für das laufende Einstellungsjahr. Die Eignungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.
4.2Nachteilsausgleich
Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs hinsichtlich der Vorbereitungszeit auf das Auswahlgespräch ist für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte schwerbehinderte Menschen eine entsprechende Antragstellung beim jeweiligen Prüfungsausschuss notwendig.
4.3Ergebnis des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Eignungsprüfung bestanden wurde (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 3 ggf. in Verbindung mit § 5 Abs. 5 Satz 1 QualVFl). Ein Anspruch auf Übernahme in den Vorbereitungsdienst bzw. auf spätere Einstellung besteht dadurch nicht. Sofern für eine ausgeschriebene Stelle mehrere Bewerberinnen und Bewerber die Eignungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt eine Auswahl nach den Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber im Auswahlverfahren.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 29