2021-I
Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 27. Juni 2025, Az. B1-1367-3-39
- 1.
- Die Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek) vom 24. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 534) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 21.1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In Satz 4 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 4“ durch die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 3“ ersetzt.
- 1.1.2
- Die Sätze 5 und 6 werden aufgehoben.
- 1.2
- Nr. 26.1.2.1 Satz 3 wird aufgehoben.
- 1.3
- Nr. 26.1.2.2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Satz 4 wird die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 4“ durch die Angabe „§ 15 Abs. 3 Satz 3“ ersetzt.
- 1.3.2
- Satz 5 wird aufgehoben.
- 1.3.3
- Die Sätze 6 bis 11 werden die Sätze 5 bis 10.
- 1.4
- Nr. 30 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„1Wahlscheine für Briefwählerinnen und Briefwähler dürfen erst ab dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden.“
- 1.5
- Nr. 33 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Satz 5 wird aufgehoben.
- 1.5.2
- Satz 6 wird Satz 5 und die Angabe „Sie“ wird durch die Angabe „Die Person“ ersetzt.
- 1.5.3
- Die Sätze 7 bis 12 werden die Sätze 6 bis 11.
- 1.6
- Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 17. Juli 2025 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor