Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 294 vom 16.07.2025

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.2-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Juristen

2038.3.3.2-J

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung
für die Erste Juristische Staatsprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

– Landesjustizprüfungsamt –

vom 26. Juni 2025, Az. G/PA - 2230 - IX - 7612/2021

1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung EJS) vom 16. Oktober 2008 (JMBl. S. 161, AllMBl. S. 727), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 312) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 2.1 wird wie folgt neu gefasst:
„2.1
Andere Hilfsmittel, auch Rechner, Mobiltelefone, Smartwatches und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht zugelassen.“
1.2
Nr. 4.1 wird wie folgt neu gefasst:
„4.1
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind, außer in dem unter Nr. 1.6 genannten Hilfsmittel (Kalender), bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft.