Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 295 vom 16.07.2025

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Sonstige Bekanntmachung

Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 25. Juni 2025, Az. B4-1512-11-46

An
die Gemeinden
die Verwaltungsgemeinschaften
die Landkreise
die Bezirke
die kommunalen öffentlich-rechtlichen Verbände
die Rechtsaufsichtsbehörden

1.Orientierungsdaten

1.1Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 2025 ihre Jahresprojektion zum Stand Januar 2025 vorgestellt. Zentrale Annahmen der Jahresprojektion sind:

  • Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verzeichnete im Jahr 2024, entgegen den Vorjahresprognosen von +0,2 Prozent, einen Rückgang um insgesamt −0,2 Prozent (2023: −0,3 Prozent). Für das Jahr 2025 erwartet die Bundesregierung zwar erneut eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage mit einem Plus von +0,3 Prozent, jedoch bleibt eine signifikante Erholung weiterhin aus.
  • Die Zahl der Erwerbstätigen erreicht im Jahr 2023 erneut einen Rekordwert von 81,1 Prozent und liegt somit leicht über dem Niveau vor der Pandemie. Dies stellt eine Steigerung der Erwerbstätigenquote um +0,5 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr dar.
  • Die Zahl der Arbeitslosen steigt weiterhin an. Während die Arbeitslosenquote im Jahr 2024 auf 6,0 Prozent anstieg (2023: 5,7 Prozent), wird für das Jahr 2025 eine Erhöhung auf 6,3 Prozent erwartet.
  • Für die Bruttolöhne und -gehälter rechnet die Bundesregierung mit einem Anstieg um 2,9 Prozent für das Jahr 2025, während im Vorjahr ein Plus von 5,7 Prozent verzeichnet werden konnte.
  • Die Maastricht-Schuldenquote dürfte im Jahr 2024 mit 63 ¼ Prozent des Bruttoinlandsprodukts leicht steigen.

Der Jahreswirtschaftsbericht ist im Internet unter
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2025.html
verfügbar.

1.2Ergebnisse der Steuerschätzung

Die aktuelle Frühjahrs-Steuerschätzung 2025 lässt in aggregierter Betrachtung weiterhin grundsätzlich substanzielle Steuermehreinnahmen der bayerischen Kommunen auch in den nächsten Jahren erwarten. Allerdings werden gegenüber den vorangegangenen Steuerschätzungen die Wachstumserwartungen nach unten korrigiert. Auch wenn weitestgehend mit einem leichten Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet werden kann, fällt die Prognose weniger positiv aus, als noch mit der Herbst-Steuerschätzung 2024 erwartet. Auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 26. Mai 2025 (BayMBl. Nr. 253) wird hingewiesen.

1.3Entwicklung der Gewerbesteuerumlage 2025

Die Gewerbesteuerumlage beträgt 35 Prozentpunkte und setzt sich wie folgt zusammen:

Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GFRG) 14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 Satz 3 GFRG) 20,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt 35,0 Prozentpunkte

2.Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2025

Kommunaler Finanzausgleich
Spitzengespräch
DHH
2024
NHH
2025
Veränderung NHH 2025
gegen DHH 2024
Mio. € Mio. € Mio. € in %
A. Leistungen aus den Steuerverbünden
I. Allg. Steuerverbund (bis 2024: 12,75 %; ab 2025: 13,0 %) (6.245,829 7) (6.715,011 4) (469,181 7) (7,5 %)
abzgl.a) Verstärkung Art. 10 BayFAG, kommunaler Hochbau(= B.9b) (−712,624 7) (−712,624 7) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung Investitionspauschale(= B.10) (−446,000 0) (−446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
c) Verstärkung Bedarfszuweisungen(= B.13b) (−48,400 0) (−48,400 0) (0,000 0) (0,0 %)
d) Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke (= B.14b) (−591,248 9) (−651,248 9) (−60,000 0) (10,1 %)
verbleiben für die Schlüsselmasse 4.447,556 1 4.856,737 8 409,181 7 9,2 %
davon1. Schlüsselzuweisungen (4.441,801 1) (4.850,649 8) (408,848 7) (9,2 %)
2. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (5,555 0) (5,838 0) (0,283 0) (5,1 %)
3. Bayerisches Selbstverwaltungskolleg (0,200 0) (0,250 0) (0,050 0) (25,0 %)
II. Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (70,0 %) (1.084,040 4) (1.084,040 4) (0,000 0) (0,0 %)
davon1. Abwasserförderung (StMUV) 165,000 0 165,000 0 0,000 0 0,0 %
2. ÖPNV-Betriebskosten, BayÖPNVG (StMB) 94,300 0 94,300 0 0,000 0 0,0 %
3. ÖPNV-Investitionsförderung, BayGVFG (StMB) 76,135 0 76,135 0 0,000 0 0,0 %
4. ÖPNV-Investitionsförderung, Härtefonds 67,300 0 67,300 0 0,000 0 0,0 %
5. Straßenbau und -unterhalt, Pauschalen und Härtefonds 359,155 4 359,155 4 0,000 0 0,0 %
6. Straßenausbaupauschalen 85,000 0 85,000 0 0,000 0 0,0 %
7. kommunaler Straßenbau, BayGVFG (StMB) 160,000 0 160,000 0 0,000 0 0,0 %
8. kommunale Umgehungsstraßen (StMB)(= B.17b) (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
9. Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke(= B.14c) (43,250 0) (43,250 0) (0,000 0) (0,0 %)
III. Grunderwerbsteuerverbund (8/21) 604,952 4 676,571 5 71,619 1 11,8 %
IV. Einkommensteuerersatz 805,350 4 782,921 6 −22,428 8 −2,8 %
B. Leistungen außerhalb der Steuerverbünde
1. Finanzzuweisungen – Pro-Kopf-Beträge (Art. 7 BayFAG) 504,900 0 505,900 0 1,000 0 0,2 %
2. Gebührenaufkommen der Landkreise 275,000 0 275,000 0 0,000 0 0,0 %
3. Geldbußen und Verwarnungsgelder 105,000 0 130,000 0 25,000 0 23,8 %
4. Besondere Finanzzuweisungen (Gesundheitsämter, Verbraucherschutz,
Heimaufsicht)
67,500 0 68,000 0 0,500 0 0,7 %
5. Besondere Finanzzuweisungen (Wasserwirtschaftsämter) 2,500 0 2,500 0 0,000 0 0,0 %
6. Nutzungsentgelt Datenbank Bayern.Recht 0,090 0 0,090 0 0,000 0 0,0 %
7. Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche (StMUK, StMWK) 7,681 9 11,395 0 3,713 1 48,3 %
8. Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG 800,000 0 800,000 0 0,000 0 0,0 %
9. Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG für Schulen, Kitas u. a. 1.070,405 9 1.070,405 9 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (357,781 2) (357,781 2) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (712,624 7) (712,624 7) (0,000 0) (0,0 %)
10. Investitionspauschale 446,000 0 446,000 0 0,000 0 0,0 %
Verstärkung aus allg. Steuerverbund (446,000 0) (446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
11. Zuweisungen für Altlasten und Abfall (StMUV) 3,675 0 3,675 0 0,000 0 0,0 %
12. Zuweisungen zur Schülerbeförderung 300,000 0 300,000 0 0,000 0 0,0 %
13. Allgemeine Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen 100,000 0 100,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (51,600 0) (51,600 0) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (48,400 0) (48,400 0) (0,000 0) (0,0 %)
14. Zuweisungen an die Bezirke 716,481 7 836,481 7 120,000 0 16,7 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (81,982 8) (141,982 8) (60,000 0) (73,2 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (591,248 9) (651,248 9) (60,000 0) (10,1 %)
c) Verstärkung aus Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (43,250 0) (43,250 0) (0,000 0) (0,0 %)
15. Jugendhilfeausgleich 16,870 0 16,870 0 0,000 0 0,0 %
16. Zuweisungen für den ÖPNV nach GVFG (StMB) 55,000 0 55,000 0 0,000 0 0,0 %
17. Sonderbaulastprogramm, kommunale Umgehungsstraßen (StMB) 40,000 0 40,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (6,100 0) (6,100 0) (0,000 0) (0,0 %)
b) Mittel aus Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
C. FA-Leistungen insgesamt 11.375,853 8 11.984,4389 608,5851 5,3 %
Kommunalanteil am KHG −412,252 6 −407,151 1 5,101 5 −1,2 %
Bundesleistungen nach dem Entflechtungsgesetz / GVFG −55,000 0 −55,000 0 0,000 0 0,0 %
D. Reine Landesleistungen 10.908,6012 11.522,2878 613,686 6 5,6 %

2.1Volumen

Die Finanzausgleichsleistungen insgesamt steigen im Jahr 2025 auf knapp 12 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 608,6 Millionen Euro für Bayerns Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke (+5,3 Prozent).

2.2Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen

Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund erhöht sich im Jahr 2025 deutlich gegenüber den Vorjahren auf 13,0 Prozent. Die hieraus gespeisten Schlüsselzuweisungen steigen um rund 409 Millionen Euro auf über 4,85 Milliarden Euro, was einem signifikanten Anstieg von 9,2 Prozent entspricht.

2.3Fakultative Steuerverbünde

Der Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund (Art. 13 BayFAG) liegt wie im Vorjahr bei 70 Prozent oder 1,08 Milliarden Euro. Der Grunderwerbsteuerverbund (Art. 8 BayFAG) steigt voraussichtlich um 71,6 Millionen Euro (oder +11,8 Prozent) auf rund 677 Millionen Euro. Der Einkommensteuerersatz (Art. 1b BayFAG) sinkt um rund 22,4 Millionen Euro (−2,8 Prozent) und beträgt 2025 voraussichtlich knapp 783 Millionen Euro. Grunderwerbsteuerverbund und Einkommensteuerersatz richten sich immer nach den laufenden Steuereinnahmen während des Jahres.

2.4Investitionsförderung

Die Investitionspauschalen werden im Jahr 2025 in der bisherigen Höhe von 446 Millionen Euro fortgeführt.

3.Wichtige Entwicklungen im Zahlungsverkehr

Vorsorglich möchten wir auf folgende Entwicklungen im Zahlungsverkehr hinweisen:

  • geplanter Wegfall des inländischen Scheckinkassoverfahrens bis Ende 2027 (vgl. FMS vom 26. März 2025, Gz. 17-H 2100-1),
  • Wegfall der Postbank-Zahlungsanweisung zur Verrechnung sowie
  • Verpflichtung zum Namensabgleich beim Kontoinhaber (vgl. FMS vom 16. Mai 2025, Gz. 17-H 2100-1/56).

4.Rechtsaufsichtsbehörden

Die Auflistung stellt die zum Veröffentlichungszeitpunkt bekannten Entwicklungen dar und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Rechtsaufsichtsbehörden legen bei ihrer rechtsaufsichtlichen Tätigkeit die vorstehenden Ausführungen zugrunde, wobei örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor