Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 298 vom 23.07.2025

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Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Anerkennungspreis für vorbildliche Lehre von Lehrbeauftragten
an einer bayerischen Hochschule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

vom 7. Juli 2025, Az. L.1-H2493.3/1/48

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verleiht nach Maßgabe des Bayerischen Staatshaushalts an Lehrbeauftragte zur Ergänzung des Lehrangebots an staatlichen Hochschulen in Bayern einen Anerkennungspreis für vorbildliche Lehre.

  1. 1. Der Preis wird im jährlichen Wechsel vergeben an einen:
  • Lehrbeauftragten an Universitäten,
  • Lehrbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen,
  • Lehrbeauftragten an Kunsthochschulen.
  1. 2. 1Der Preis ist mit 5 000 Euro dotiert. 2Eine Aufteilung des Preisgeldes auf mehrere Personen ist nicht möglich.
  2. 3. Der Preis wird im Rahmen des Bayerischen Tags für gute Lehre an einem Hochschulstandort verliehen.
  3. 4. 1Der Preis wird an Lehrbeauftragte (Art. 83 BayHIG) zur Ergänzung des Lehrangebots an staatlichen Hochschulen verliehen, die ein hohes Engagement für Lehre zeigen, aber auch Konzepte entwickeln, die Vorbildcharakter haben. 2Bei der Preisverleihung durch den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst stellen die Lehrenden das Konzept in geeigneter Weise vor und präsentieren dieses auch im Rahmen der Veranstaltung (z. B. durch wissenschaftliche Poster).
  4. 5. Voraussetzung für die Verleihung des Preises ist
  • die qualifiziert begründete Feststellung einer herausragenden Lehrleistung an einer staatlichen Hochschule in Bayern,
  • der Nachweis einer Beteiligung der Studierenden an der Auswahl (Fachschaftsvertretung und/oder Studierendenvertretung),
  • Befürwortung durch die Studiendekanin oder den Studiendekan,
  • Vorschlag der Rektorin/des Rektors oder der Präsidentin/des Präsidenten.
  1. 6. 1Die Hochschulen reichen gemäß der Reihenfolge, die in Nr. 1 aufgeführt ist, bis zu je einen Nominierungsvorschlag für die Preisträgerin oder den Preisträger des Anerkennungspreises für vorbildliche Lehre von Lehrbeauftragten bei den jeweiligen Verbünden ein. 2Die Verbünde übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst spätestens bis Ende Januar des Folgejahres den ausgewählten Nominierungsvorschlag.
  2. 7. Die Preisträgerin oder der Preisträger willigt gegenüber ihrer Hochschule ein, dass ihre oder seine Daten (Hochschule, Fakultät, Name) veröffentlicht sowie weitere (Kontakt-) Informationen zur Organisation der Preisvergabe verwendet werden dürfen.
  3. 8. 1Der Preis wird durch den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verliehen. 2Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
  4. 9. Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2030 außer Kraft.

Stephanie Jacobs

Ministerialdirektorin