Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher 2025/2026
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 9. Juli 2025, Az. IV.7-BS8615.1/52/2
Das Kultusministerium bietet eine Staatliche Prüfung für Dolmetscher und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache (Gebärdensprachdolmetscherprüfung) an. Diese wird in der Regel einmal jährlich abgehalten.
Die Prüfung entspricht der Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. Dezember 2020 i.d.F. vom 9. Juni 2022).
Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können über die Internetseite des Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB-BLWG) unter Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher abgerufen werden.
Die Anmeldung zur Prüfung ist auf einem Formblatt, das ab sofort beim GIB-BLWG angefordert werden kann, bis spätestens 17. September 2025 (Datum des Poststempels) beim GIB-BLWG, Fürther Straße 220, 90429 Nürnberg einzureichen.
Termin der schriftlichen Prüfung: | 5. Dezember 2025 |
Zeitraum der praktischen Prüfung: | 6. bis 8. März 2026 |
Die Prüfung findet statt am GIB-BLWG – Bayerisches Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung, Gebäude B 1.1, Fürther Straße 220, 90429 Nürnberg.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 30