Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 300 vom 23.07.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2012.4.5-I
  • Verwaltung
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Polizeirecht
  • Wirtschaftsverwaltung der Polizei
  • Fernmeldewesen, ADV

2012.4.5-I

Änderung der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen
bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 24. Juni 2025, Az. C33-0267-1-11

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei vom 23. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 302), die durch Bekanntmachung vom 4. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 281) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
2.
Mustervertrag

Zur vertraglichen Regelung zwischen Polizeidienststelle und Konzessionär ist der Mustervertrag des Freistaates Bayern für Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Empfangseinrichtungen bei der Polizei (EE-Pol) zum Anschluss von Anlagen gemäß ÜEA-Richtlinie zu verwenden.“

1.2
In Nr. 3 wird die Angabe „ist“ durch die Angabe „und der Mustervertrag sind“ und die Angabe „http://www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php“ durch die Angabe „https://www.stmi.bayern.de/innere-sicherheit/praevention-und-sicherheitstipps“ ersetzt.
1.3
Die Anlage wird aufgehoben.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 24. Juli 2025 in Kraft.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor