2012.4.5-I
Änderung der Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen
bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 24. Juni 2025, Az. C33-0267-1-11
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei vom 23. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 302), die durch Bekanntmachung vom 4. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 281) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- Mustervertrag
Zur vertraglichen Regelung zwischen Polizeidienststelle und Konzessionär ist der Mustervertrag des Freistaates Bayern für Einrichtung, Betrieb und Instandhaltung von Empfangseinrichtungen bei der Polizei (EE-Pol) zum Anschluss von Anlagen gemäß ÜEA-Richtlinie zu verwenden.“
- 1.2
- In Nr. 3 wird die Angabe „ist“ durch die Angabe „und der Mustervertrag sind“ und die Angabe „http://www.innenministerium.bayern.de/sus/
polizei/ praeventionundsicherheitstipps/ index.php“ durch die Angabe „https://www.stmi.bayern.de/innere-sicherheit/ praevention-und-sicherheitstipps “ ersetzt. - 1.3
- Die Anlage wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 24. Juli 2025 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor