Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
-
1. Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)
in Ingolstadt
-
2. Vorsitzender Richter am Landgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Deggendorf und München I
Die Stelle in München I kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.
-
3. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 2)
in München und Bamberg
-
4. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
(Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)
in Würzburg
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stelle unter Nr. 1 werden Bewerberinnen und Bewerber aus dem Statusamt der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu dem folgenden Stichtag ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. Januar 2026 (Nr. 1)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stelle unter Nr. 1 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 2 bis 4 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).
Bewerbungsfrist: 18. August 2025.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (www.hfoed.bayern.de) bildet die staatlichen und kommunalen Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene aus. Sie gliedert sich in sechs Fachbereiche und die Zentralverwaltung. Der Fachbereich Rechtspflege bildet in der Fachlaufbahn Justiz die Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Beruf des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie für den Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten im Rahmen eines Fachstudiums aus. Darüber hinaus ist der Fachbereich in die berufliche Fortbildung und die weiterführende Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten eingebunden.
Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, sucht zum 1. Dezember 2025 eine/n hauptamtliche/n Hochschullehrer/in mit Einstieg in der 4. Qualifikationsebene und der Befähigung zum Richteramt. Die Stelle ist derzeit bis 31. August 2028 befristet.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere die Konzeption und vollständige Durchführung von Lehrveranstaltungen am Fachbereich Rechtspflege, einschließlich der Erstellung und Bewertung von Leistungsnachweisen, vorwiegend in der Fachrichtung Justizvollzug in den klassischen Rechtsgebieten Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. September 2012 (JMBl. S. 120) Bezug genommen.
Erwartet werden danach neben der notwendigen Fach- und Sozialkompetenz (besonders Teamfähigkeit, Engagement und Kreativität) ausgeprägte und erprobte pädagogische Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich der Aus- und Fortbildung von Justizbediensteten, insbesondere z. B. als nebenamtliche Lehrperson am Fachbereich Rechtspflege.
Der Fachbereich Rechtspflege befindet sich derzeit in Starnberg und soll nach Pegnitz verlagert werden. Die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Dienstortwechsel von Starnberg nach Pegnitz wird erwartet.
Zur Bewerbung aufgefordert sind Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der BesGr. R 1 (w/m/d).
Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die Wahrnehmung der Tätigkeit gesichert ist. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Die Bewerbung hat unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen sowie unter Beifügung einer Einverständniserklärung zur Einsicht in die bei der Justiz geführten Personalakten an die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, Josef-Sigl-Str. 4, 82319 Starnberg, zu erfolgen.
Für Informationen steht die Fachbereichsleitung unter Tel. 08151/9156-0 zur Verfügung.
Bewerbungsfrist: 18. August 2025.
III.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:
Freie Notarstelle:
Freising frei seit 1. Juli 2025 |
(bisheriger Inhaber: Notar Olrik Land evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit Notarin Marion Schmidl) |
Freiwerdende Notarstellen:
Bad Kissingen frei ab 1. August 2025 |
(derzeitige Inhaberin: Notarin Dr. Anne Bergmann) |
Waldsassen frei ab 1. August 2025 |
(derzeitige Inhaberin: Notarin Sonja Karl Pelikan) |
Pappenheim frei ab 1. August 2025 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Steffen Evers) |
Regensburg frei ab 24. November 2025 |
(derzeitiger Inhaber: Notar Dr. Bernhard Gschoßmann) |
Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum
- 1. November 2025 (Bad Kissingen, Waldsassen, Pappenheim)
- 24. November 2025 (Regensburg)
- 1. Dezember 2025 (Freising)
eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notarinnen und Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz. Die Stichtage werden auch für die Berechnung der Dauer des notariellen Anwärterdienstes oder der notariellen Tätigkeit herangezogen.
Die Bewerberinnen und Bewerber um die Notarstelle in Freising haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.
Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn die verbleibende Notarin gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als den vorgenannten Stichtagen für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können.
Bewerbungsfrist: 26. August 2025.
Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.