Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 312 vom 30.07.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2234.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Realschulen
  • Allgemeines

2234.1-K

Änderung der Bekanntmachung über die Dienstanweisung für
die Ministerialbeauftragten für die Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. Juli 2025, Az. V.4-BO6122.0/3/1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Realschulen vom 1. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 370), die durch Bekanntmachung vom 6. März 2023 (BayMBl. Nr. 126) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.3.6 wird wie folgt gefasst:
„1.3.6
Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX bei Schulleiterinnen und Schulleitern“
1.2
Nach Nr. 1.3.6 wird folgende Nr. 1.3.7 eingefügt:
„1.3.7
Gutachten über die pädagogische und fachliche Eignung von Lehrkräften an privaten Realschulen“
1.3
Nach Nr. 1.4.6 wird folgende Nr. 1.5 eingefügt:
„1.5
Bayerisches Realschulnetz (BRN)
1.5.1
1Dem Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Mittelfranken wird die Aufgabe übertragen, für den Betrieb der zur Verfügung gestellten Dienste des Bayerischen Realschulnetzes (www.realschulebayern.de) zu sorgen. 2Die Entscheidung über die zur Verfügung zu stellenden Dienste trifft der Ministerialbeauftragte im Einvernehmen mit den im Staatsministerium jeweils zuständigen Fachreferaten.
1.5.2
1Dem Ministerialbeauftragten werden zur Erfüllung der in Nr. 1.5.1 genannten Aufgaben Lehrkräfte und/oder Schulleitungen der staatlichen Realschulen zugeordnet. 2Die Zuordnung erfolgt durch das Staatsministerium im Rahmen der jährlichen Vergabe von Anrechnungsstunden.
1.5.3
Für die Ausübung der in Nr. 1.5.1 genannten Aufgaben wird dem Ministerialbeauftragten die fachliche Aufsicht und Weisungsbefugnis über die ihm zugeordneten Beamten übertragen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor