Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 318 vom 06.08.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): CDC488EDC0A2E518EA8F0AF62646D30DBD8E809C2361A9D4D53CEEFAF880B511

Verwaltungsvorschrift

2025-I
  • Verwaltung
  • Kommunalrecht
  • Mustersatzungen

2025-I

Änderung der Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 22. Juli 2025, Az. B4-1536-4-14

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 471) wird wie folgt geändert:
1.1
In den Nrn. 2.2 und 2.2.2 wird jeweils die Angabe „8“ durch die Angabe „9“ ersetzt.
1.2
In Nr. 3 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2025“ durch die Angabe „31. Dezember 2030“ ersetzt.
1.3
Die Anlage wird wie folgt geändert:
1.3.1
§ 2 wird wie folgt geändert:
1.3.1.1
Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 8 eingefügt:
„8.
Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor beziehungsweise Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen,“.
1.3.1.2
Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 9.
1.3.2
In Fußnote 4 zu § 9 wird das Wort „Zustellung“ durch das Wort „Bekanntgabe“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 7. August 2025 in Kraft.

Dr. Erwin Lohner

Ministerialdirektor