2025-I
Änderung der Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 22. Juli 2025, Az. B4-1536-4-14
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 471) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In den Nrn. 2.2 und 2.2.2 wird jeweils die Angabe „8“ durch die Angabe „9“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 3 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2025“ durch die Angabe „31. Dezember 2030“ ersetzt.
- 1.3
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- § 2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1.1
- Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 8 eingefügt:
- „8.
- Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor beziehungsweise Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen,“.
- 1.3.1.2
- Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 9.
- 1.3.2
- In Fußnote 4 zu § 9 wird das Wort „Zustellung“ durch das Wort „Bekanntgabe“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 7. August 2025 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor