73-I
Änderung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 29. Juli 2025, Az. B II 2 – G 35/10-5
- 1.
- Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR) vom 13. April 2021 (BayMBl. Nr. 298) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 7.1.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- In dem Satzteil vor Spiegelstrich 1 wird die Angabe „Vergabestellen“ durch die Angabe „Dienststellen“ ersetzt.
- 1.1.2
- In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „Umständen der Beschaffungsmaßnahme“ durch die Angabe „Vorgaben des gewählten Beschaffungsverfahrens“ ersetzt.
- 1.1.3
- In Spiegelstrich 3 wird die Angabe „und“ am Ende durch die Angabe „ , “ ersetzt.
- 1.1.4
- Dem Spiegelstrich 4 wird die Angabe „sowie“ angefügt.
- 1.1.5
- Nach Spiegelstrich 4 wird folgender Spiegelstrich 5 eingefügt:
- „‒
- die Vermeidung von Interessenskonflikten der an der Beschaffung Beteiligten“.
- 1.2
- In Nr. 7.1.3 wird nach der Angabe „ist“ die Angabe „für Vergabeverfahren“ eingefügt.
- 1.3
- In Nr. 7.1.5 Satz 1 wird die Angabe „2 500 €“ durch die Angabe „5 000 €“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 7.1.8 wird aufgehoben.
- 1.5
- Nr. 10 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- In der Überschrift wird die Angabe „ , Außerkrafttreten“ gestrichen.
- 1.5.2
- In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen.
- 1.5.3
- Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- 1.6
- Die Anlagenübersicht wird gestrichen.
- 1.7
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- 1.7.1
- In der Überschrift wird die Angabe „Bau-, Liefer- und Dienstleistungen“ durch die Angabe „Bau-, Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen“ ersetzt.
- 1.7.2
- Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
- „1.1
- Das Beschaffungsverfahren ist zu dokumentieren (vergleiche Nr. 3.1 KorruR).“
- 1.7.3
- In Nr. 1.4 Satz 2 wird die Angabe „und“ durch die Angabe „ , “ ersetzt und nach der Angabe „Freihändiger Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb“ wird die Angabe „oder bei einem Direktauftrag“ eingefügt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2025 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder