Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 327 vom 13.08.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

73-I
  • Wirtschaftsrecht
  • Öffentliches Auftragswesen

73-I

Änderung der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung

vom 29. Juli 2025, Az. B II 2 – G 35/10-5

1.
Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR) vom 13. April 2021 (BayMBl. Nr. 298) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 7.1.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In dem Satzteil vor Spiegelstrich 1 wird die Angabe „Vergabestellen“ durch die Angabe „Dienststellen“ ersetzt.
1.1.2
In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „Umständen der Beschaffungsmaßnahme“ durch die Angabe „Vorgaben des gewählten Beschaffungsverfahrens“ ersetzt.
1.1.3
In Spiegelstrich 3 wird die Angabe „und“ am Ende durch die Angabe „ , “ ersetzt.
1.1.4
Dem Spiegelstrich 4 wird die Angabe „sowie“ angefügt.
1.1.5
Nach Spiegelstrich 4 wird folgender Spiegelstrich 5 eingefügt:
„‒
die Vermeidung von Interessenskonflikten der an der Beschaffung Beteiligten“.
1.2
In Nr. 7.1.3 wird nach der Angabe „ist“ die Angabe „für Vergabeverfahren“ eingefügt.
1.3
In Nr. 7.1.5 Satz 1 wird die Angabe „2 500 €“ durch die Angabe „5 000 €“ ersetzt.
1.4
Nr. 7.1.8 wird aufgehoben.
1.5
Nr. 10 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In der Überschrift wird die Angabe „ , Außerkrafttreten“ gestrichen.
1.5.2
In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen.
1.5.3
Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
1.6
Die Anlagenübersicht wird gestrichen.
1.7
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In der Überschrift wird die Angabe „Bau-, Liefer- und Dienstleistungen“ durch die Angabe „Bau-, Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen“ ersetzt.
1.7.2
Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
„1.1
Das Beschaffungsverfahren ist zu dokumentieren (vergleiche Nr. 3.1 KorruR).“
1.7.3
In Nr. 1.4 Satz 2 wird die Angabe „und“ durch die Angabe „ , “ ersetzt und nach der Angabe „Freihändiger Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb“ wird die Angabe „oder bei einem Direktauftrag“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder