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Änderung der Bekanntmachung über die Verlängerung und Erweiterung des
Schulversuchs zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im
Mathematikunterricht an Realschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. Juli 2025, Az. V.2-BS6500.0/36/6
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Verlängerung und Erweiterung des Schulversuchs zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im Mathematikunterricht an Realschulen vom 5. September 2023 (BayMBl. Nr. 453), die durch Bekanntmachung vom 30. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 392) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Nrn. 2 bis 5 werden wie folgt gefasst:
- „2.
- Teilnehmende Realschulen
1Die teilnehmenden Realschulen werden durch das Staatsministerium bestimmt. 2Sie sind auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (https://www.isb.bayern.de/) einsehbar.
- 3.
- Dauer des Schulversuchs
1Die teilnehmenden Schulen können bis einschließlich des Schuljahres 2027/2028 für die Schülerinnen und Schüler aus allen Klassen der jeweiligen Jahrgangsstufe 8 die Möglichkeit einrichten, ab dieser Jahrgangsstufe ein DMS einzusetzen. 2Bis einschließlich des Schuljahres 2029/2030 wird im Rahmen des Schulversuchs für die Schülerinnen und Schüler aus den teilnehmenden Klassen der Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit angeboten, die zentralen Abschlussprüfungen in den jeweiligen Prüfungsfächern unter Verwendung eines DMS zu bearbeiten.
- 4.
- Durchführung des Schulversuchs
1Für die Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Klassen gilt, dass neben den in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 429) genannten Taschenrechnern bei schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen ein DMS zugelassen werden kann, in der Abschlussprüfung für die jeweiligen Prüfungsfächer zugelassen ist. 2Schülerinnen und Schülern, die nicht mit einem DMS arbeiten möchten, kann ein Wechsel in eine andere Klasse angeboten werden, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist. 3Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, eine DMS-Klasse zu besuchen bzw. in eine DMS-Klasse zu wechseln, aus schulorganisatorischen Gründen nicht garantiert werden kann.
- 5.
- Zulassung der zu verwendenden Systeme
- 5.1
- Im Rahmen des Schulversuchs können die durch das Staatsministerium zugelassenen DMS eingesetzt werden.
- 5.2
- 1Den teilnehmenden Schulen steht es frei, nach Maßgabe der schulrechtlichen Bestimmungen die Nutzung schülereigener Geräte zu ermöglichen. 2Die teilnehmenden Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schülern im Einzelfall ein schuleigenes Gerät zu Verfügung gestellt werden kann. 3Für Schulen, die nach dem Schuljahr 2022/2023 in den Schulversuch aufgenommen wurden, gilt: Es dürfen nur mobile Endgeräte verwendet werden, die den schulspezifischen technischen Mindestkriterien gem. Nr. 6.1.4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die „Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten vom 31. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 278) entsprechen.“
- 1.2
- In Nr. 8 Satz 2 wird die Angabe „2027“ durch die Angabe „2030“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor