Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Stellenausschreibungen
I.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 1 und 6 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:
-
1. Vizepräsident des Oberlandesgerichts
(Besoldungsgruppe R 5)
in München
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2. Vizepräsident des Landgerichts
(Besoldungsgruppe R 3)
in München I
-
3. Vorsitzender Richter am Landgericht
(Besoldungsgruppe R 2)
in Regensburg
-
4. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
(Besoldungsgruppe R 2)
in Straubing
-
5. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
(Besoldungsgruppe R 2)
in Ansbach
-
6. Leitender Oberstaatsanwalt
(Besoldungsgruppe R 4)
in Landshut
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.
Für alle richterlichen und staatsanwaltlichen Beförderungsämter in der bayerischen Justiz wird die Bereitschaft erwartet, das Amt längerfristig auszuüben, wobei ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren die absolute Untergrenze des Erwarteten bildet.
Für die Stellen unter Nrn. 1, 2 und 6 werden Bewerberinnen und Bewerber, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu dem folgenden Stichtag ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:
- 1. Oktober 2025 (Nr. 2)
- 1. November 2025 (Nr. 1)
- 1. Dezember 2025 (Nr. 6)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1, 2 und 6 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.
Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 3 bis 5 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 21. September 2023 (BayMBl. Nr. 517 vom 25. Oktober 2023)).
Bewerbungsfrist: 1. September 2025.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
II.
Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:
- 1. Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Würzburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Erwartet wird die Bereitschaft zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben. Vorausgesetzt werden Kenntnisse in Verwaltungssachen bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen.
- 2. Gruppenleiter bei dem Amtsgericht Würzburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung. Erwartet wird die Bereitschaft zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben. Vorausgesetzt werden Kenntnisse in Verwaltungssachen bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen.
- 3. Organisationsberater bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Erwartet werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Organisationslehre oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
- 4. Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter bei dem Amtsgericht Augsburg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
- 5. Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Kitzingen in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
- 6. Stellvertretender Leiter einer Organisationseinheit im Justizwachtmeisterdienst bei dem Amtsgericht Schweinfurt in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 und 2 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils und des Aufgabenkreises der unter Nr. 3 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 23. März 2012 (JMBl. S. 43) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 4 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22. Dezember 2008 (JMBl. 2009, S. 13) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 5 und 6 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.
Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.
Bewerbungsfrist: 1. September 2025.